Für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) soll im Rahmen der Umstellung auf E-Mobilität unter Tage für einen einjährigen Test ein batteriegetriebener Fahrlader mit ca. 3 t Nutzlast für die Durchführung von Arbeiten in engen Grubenräumen eingesetzt werden. Der Lader soll im Rahmen eines Mietvertrages im konventionellen Bergbau (nicht Kontrollbereich) betrieben werden. Bei einem erfolgreichen Fahrzeugeinsatz (rd. 1200 h im Steinsalzbergwerk) ist anschließend eine Übernahme zu ermöglichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-15.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1226📞
E-Mail: vergabestelle.peine@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E92914259🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von einem 3t-Elektro-Fahrlader für den Grubenbetrieb Morsleben
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) soll im Rahmen der Umstellung auf E-Mobilität unter Tage für einen einjährigen Test ein...”
Kurze Beschreibung
Für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) soll im Rahmen der Umstellung auf E-Mobilität unter Tage für einen einjährigen Test ein batteriegetriebener Fahrlader mit ca. 3 t Nutzlast für die Durchführung von Arbeiten in engen Grubenräumen eingesetzt werden. Der Lader soll im Rahmen eines Mietvertrages im konventionellen Bergbau (nicht Kontrollbereich) betrieben werden. Bei einem erfolgreichen Fahrzeugeinsatz (rd. 1200 h im Steinsalzbergwerk) ist anschließend eine Übernahme zu ermöglichen.
1️⃣
Ort der Leistung: Börde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben BGE Morsleben Schachtweg 3
39343 Ingersleben, OT Morsleben”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) soll testweise ein kompakter elektrisch angetriebener, nicht-kabelgebundener Fahrlader mit ca. 3 t...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) soll testweise ein kompakter elektrisch angetriebener, nicht-kabelgebundener Fahrlader mit ca. 3 t Nutzlast für die Durchführung von Arbeiten in engen Grubenräumen, z. B. Salztransporte hinter Teilschnittmaschinen oder zur Versatzeinbringung eingesetzt werden. Das Fahrzeug ist mit einem stabilen, ggfs. hydraulisch absenkbaren Fahrerschutzdach ausgerüstet (ROPS und FOPS). Das Aufladen des Akkus erfolgt mit einer separaten Ladestation.
Der Fahrlader soll 1 Jahr im Rahmen eines Mietvertrages betrieben werden. Bei einem erfolgreichen Fahrzeugeinsatz ist anschließend eine Übernahme zu ermöglichen. Die Einsatzzeit ist auf monatlich 100 Stunden avisiert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 55 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen — Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB. Jedes Mitglied von Bietergemeinschaften hat ein eigenes Formblatt „Eignungsangaben“ auszufüllen. Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Soweit sich der Bewerber auf Fähigkeiten von Nachunternehmen beruft, haben diese Nachunternehmer ebenfalls das Formular „Eignungsangaben“ auszufüllen und vorzulegen, sowie eine Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung betreffend Insolvenz/Liquidation — Angaben über den Umsatz (netto) des Bewerbers,den dieser in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung betreffend Insolvenz/Liquidation — Angaben über den Umsatz (netto) des Bewerbers,den dieser in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Produktion und Lieferung von Batterie betriebenen Baufahrzeugen erzielt hat.
Details sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Lieferaufträge zu erbringen. Lieferaufträge, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Lieferaufträge zu erbringen. Lieferaufträge, die durch mit dem Bewerber verbundene Gesellschaften ausgeführt wurden, können benannt werden.
Die fachliche Eignung des Bewerbers setzt Erfahrung des Bewerbers oder seiner verbundenen Gesellschaften mit der Lieferung von Batterie betriebenen Baufahrzeugen voraus, deren Einsatz sich in der Praxis durch Zuverlässigkeit und Robustheit bewährt hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bewerber wendet Qualitätsmanagementprozesse für die Produktion und Lieferung von Batterie betriebenen Baufahrzeugen an.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-21
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-21
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): BGE
Eschenstraße 55
31224 Peine
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 136-334756 (2019-07-15)