Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Wasserverbände Gifhorn sowie Vorsfelde und Umgebung mit Preisfindung an der EEX

Wasserverband Gifhorn

Lieferung von ca. 13,9 Mio. kWh/a elektrischer Energie für den Betrieb der Pumpwerke, Klärteiche, Gebäudesowie sonstiger Betriebsstätten der Wasserverbände Gifhorn sowie Vorsfelde und Umgebung. Die Preisbildungerfolgt an der EEX (per Auftragsfax).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-07 Auftragsbekanntmachung
2019-08-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 13,9 Mio. kWh/a elektrischer Energie für den Betrieb der Pumpwerke, Klärteiche, Gebäudesowie sonstiger Betriebsstätten der Wasserverbände Gifhorn sowie Vorsfelde und Umgebung. Die Preisbildungerfolgt an der EEX (per Auftragsfax).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gifhorn 🏙️
Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Gifhorn
Postanschrift: Nordhoffstraße 2A
Postleitzahl: 38518
Postort: Gifhorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.wasserverband-gifhorn.de/ 🌏
E-Mail: lampe@wvgf.de 📧
Telefon: +49 5371 / 8960 📞
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E62672686 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E62672686 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-10 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 090-215202
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 13 900 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie an den Wasserverband Gifhorn RLM Abnahmestellen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 7,5 Mio. kWh/a elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Gifhorn. Die Preisbildung erfolgt per Auftragsfax an der EEX.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Dreimal um jeweils ein Jahr
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie an den Wasserverband Gifhorn SLP Abnahmestellen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 1,7 Mio. kWh/a elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Gifhorn. Die Preisbildung erfolgt per Auftragsfax an der EEX.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 700 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie an den Wasserverband Vorfelde und Umgebung RLM Abnahmestellen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 3,7 Mio. kWh/a elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung. Die Preisbildung erfolgt per Auftragsfax an der EEX.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 700 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie an den Wasserverband Vorfelde und Umgebung SLP Abnahmestellen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 1,12 Mio. kWh/a elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung. Die Preisbildung erfolgt per Auftragsfax an der EEX.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 120 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Gifhorn
Vorsfelde und Umgebung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zum Versorgerstatus
Eigenerklärung Arbeitnehmerentsendegesetz
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderenLeistungsart (elektrische Energie), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (siehe Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit);
Eigenerklärung zur Insolvenz (siehe Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit)
Mindeststandards:
Der Jahresumsatz des Bieters muss mindestens doppelt so hoch sein, wie der geschätzte Jahresauftragswert je Los.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen
Mindeststandards:
Bezüglich elektrische Energie mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung vonenergiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit elektrischer Energie für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Die Ähnlichkeit wird nachgewiesen durch die ähnliche Gesamtmenge und die ähnliche Anzahl an Abnahmestellen oder jeweils größere Zahlen. Für jedes Kriterium dürfen auch getrennte Referenzen genutzt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:01
Ort des Eröffnungstermins: Gifhorn

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Vorsfelde und Umgebung
Postanschrift: Max-von-Laue-Weg 1
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38448
Land: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Wasserverband Gifhorn
Adresse des Käuferprofils: http://www.wasserverband-gifhorn.de/ 🌏
Internetadresse: http://www.wvvorsfelde.de/home.html 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.wvvorsfelde.de/home.html 🌏
Dokumente URL: www.subreport.de/E62672686 🌏
URL der Teilnahme: www.subreport.de/E62672686 🌏
URL der Dokumente: www.subreport.de/E62672686 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2023

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungendurch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmendurch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehendroht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 090-215202 (2019-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 153-377041
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 090-215202
ABl. S-Ausgabe: 153

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-05 📅
Name: Stadtwerke Gifhorn GmbH
Postanschrift: Torstr.
Postort: Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland 🇩🇪
Gifhorn 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7 500 000 EUR 💰
Name: LSW GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heßlinger Straße 1-5
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 700 000 EUR 💰
3 700 000 EUR 💰
1 120 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 153-377041 (2019-08-07)