Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Langenhagen, der Gemeinde Wedemark, der regiobus Hannover GmbH, der Zoo Hannover GmbH, der hanova GEWERBE GmbH, sowie der Klinikum Region Hannover GmbH als Vollstromversorgung. Als Zulassungskriterium wird vorgegeben, dass die zu liefernde elektrische Energie weder durch den Einsatz von Kernenergie, noch durch den Einsatz von Kohle erzeugt wird (kernenergiefrei, kohlestromfrei). Als dritte Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde (für die Belieferung beschaffte/ erzeugte) Strom einen von der ausschreibenden Stelle vorgegebenen Grenzwert 400 g/kWh elt für die CO2-Emissionen nicht überschreitet. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden in 10 Einzellose aufgeteilt. Gesamtvolumen im Referenzjahr 2018 ca. 138,5 Mio. kWh/a. Lieferzeitraum ist der 1.1.2020, 0.00 Uhr bis 31.12.2021, 24.00 Uhr. Weitere Einzelheiten in der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-24.
Auftragsbekanntmachung (2019-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Referenznummer: 19-0404-19
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Langenhagen, der Gemeinde Wedemark, der regiobus Hannover GmbH, der Zoo Hannover GmbH, der hanova GEWERBE GmbH, sowie der Klinikum Region Hannover GmbH als Vollstromversorgung.
Als Zulassungskriterium wird vorgegeben, dass die zu liefernde elektrische Energie weder durch den Einsatz von Kernenergie, noch durch den Einsatz von Kohle erzeugt wird (kernenergiefrei, kohlestromfrei). Als dritte Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde (für die Belieferung beschaffte/ erzeugte) Strom einen von der ausschreibenden Stelle vorgegebenen Grenzwert 400 g/kWh elt für die CO2-Emissionen nicht überschreitet.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden in 10 Einzellose aufgeteilt.
Gesamtvolumen im Referenzjahr 2018 ca. 138,5 Mio. kWh/a.
Lieferzeitraum ist der 1.1.2020, 0.00 Uhr bis 31.12.2021, 24.00 Uhr.
Weitere Einzelheiten in der Leistungsbeschreibung.
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Langenhagen, der Gemeinde Wedemark, der regiobus Hannover GmbH, der Zoo Hannover GmbH, der hanova GEWERBE GmbH, sowie der Klinikum Region Hannover GmbH als Vollstromversorgung.
Als Zulassungskriterium wird vorgegeben, dass die zu liefernde elektrische Energie weder durch den Einsatz von Kernenergie, noch durch den Einsatz von Kohle erzeugt wird (kernenergiefrei, kohlestromfrei). Als dritte Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde (für die Belieferung beschaffte/ erzeugte) Strom einen von der ausschreibenden Stelle vorgegebenen Grenzwert 400 g/kWh elt für die CO2-Emissionen nicht überschreitet.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden in 10 Einzellose aufgeteilt.
Gesamtvolumen im Referenzjahr 2018 ca. 138,5 Mio. kWh/a.
Lieferzeitraum ist der 1.1.2020, 0.00 Uhr bis 31.12.2021, 24.00 Uhr.
Weitere Einzelheiten in der Leistungsbeschreibung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-29 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 103-249162
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Langenhagen, der Gemeinde Wedemark, der regiobus Hannover GmbH, der Zoo Hannover GmbH, der hanova GEWERBE GmbH, sowie der Klinikum Region Hannover GmbH als Vollstromversorgung.
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Langenhagen, der Gemeinde Wedemark, der regiobus Hannover GmbH, der Zoo Hannover GmbH, der hanova GEWERBE GmbH, sowie der Klinikum Region Hannover GmbH als Vollstromversorgung.
Als Zulassungskriterium wird vorgegeben, dass die zu liefernde elektrische Energie weder durch den Einsatz von Kernenergie, noch durch den Einsatz von Kohle erzeugt wird (kernenergiefrei, kohlestromfrei). Als dritte Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde (für die Belieferung beschaffte/ erzeugte) Strom einen von der ausschreibenden Stelle vorgegebenen Grenzwert 400 g/kWh elt für die CO2-Emissionen nicht überschreitet.
Als Zulassungskriterium wird vorgegeben, dass die zu liefernde elektrische Energie weder durch den Einsatz von Kernenergie, noch durch den Einsatz von Kohle erzeugt wird (kernenergiefrei, kohlestromfrei). Als dritte Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde (für die Belieferung beschaffte/ erzeugte) Strom einen von der ausschreibenden Stelle vorgegebenen Grenzwert 400 g/kWh elt für die CO2-Emissionen nicht überschreitet.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden in 10 Einzellose aufgeteilt.
Gesamtvolumen im Referenzjahr 2018 ca. 138,5 Mio. kWh/a.
Lieferzeitraum ist der 1.1.2020, 0.00 Uhr bis 31.12.2021, 24.00 Uhr.
Weitere Einzelheiten in der Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des Loses: Region Hannover
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Region Hannover als Vollstromversorgung.
Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 10,5 Mio. kWh/a.
Bezeichnung des Loses: Landeshauptstadt Hannover SLP / RLM
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover als Vollstromversorgung.
Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 68,9 Mio. kWh/a.
Bezeichnung des Loses: Landeshauptstadt Hannover Stadtbeleuchtung/Straßenbeleuchtung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Stadtbeleuchtung/ Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Hannover als Vollstromversorgung.
Eine Abnahmestelle mit einem Referenzverbrauch von ca. 15,2 Mio. kWh/a.
Bezeichnung des Loses: Landeshauptstadt Hannover Ampelanlagen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Ampelanlagen/ Lichtzeichenanlagen der Landeshauptstadt Hannover als Vollstromversorgung.
Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1,4 Mio. kWh/a.
Bezeichnung des Loses: Stadt Langenhagen
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften der Stadt Langenhagen als Vollstromversorgung.
Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 8,3 Mio. kWh/a.
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Wedemark
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften der Gemeinde Wedemark als Vollstromversorgung.
Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 4,4 Mio. kWh/a.
Bezeichnung des Loses: Regiobus Hannover GmbH
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften der regiobus Hannover GmbH als Vollstromversorgung.
Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 0,8 Mio. kWh/a.
Bezeichnung des Loses: Zoo Hannover GmbH
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften der Zoo Hannover GmbH als Vollstromversorgung.
Eine Abnahmestelle mit einem Referenzverbrauch von ca. 4,8 Mio. kWh/a.
Bezeichnung des Loses: Hanova GEWERBE GmbH
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften der hanova GEWERBE GmbH als Vollstromversorgung.
Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1,9 Mio. kWh/a.
Bezeichnung des Loses: Klinikum Region Hannover GmbH
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften der Klinikum Region Hannover GmbH als Vollstromversorgung.
Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 22,5 Mio. kWh/a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Region Hannover div. Abnahmestellen gem. Lose
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe III. 1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen. Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der im Wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung in die Referenzliste eintragen. Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will. Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/ Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/ oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen. Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind. Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/ Erklärungen am gleichen Tag per EMail oder Fax nachgereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen. Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der im Wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung in die Referenzliste eintragen. Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will. Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/ Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/ oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen. Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind. Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/ Erklärungen am gleichen Tag per EMail oder Fax nachgereicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III. 2.2
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 8
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.07
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Zusätzliche Informationen: Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement 19.51
Postanschrift: Aegidientorplatz 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Internetadresse: www.hannover.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 103-249162 (2019-05-24)