Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 67 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsbemessung mit einem Verbrauch von ca. 700 000 kWh pro Jahr und 2 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsbemessung mit einem Verbrauch von ca. 145 000 kWh pro Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Elektroenergie
Verg.Nr. 17/19/10
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 67 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsbemessung mit einem Verbrauch von ca. 700 000 kWh pro Jahr und...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Strom ohne Straßenbeleuchtung an 67 Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsbemessung mit einem Verbrauch von ca. 700 000 kWh pro Jahr und 2 Abnahmestellen mit registrierender Leistungsbemessung mit einem Verbrauch von ca. 145 000 kWh pro Jahr.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Köthen (Anhalt) und Ortsteile
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Fbl. 124 LD Eigenerklärung VOL
Eigenerklärungen gem. Landesvergabesetz Sachsen-Anhalt:
– Eigenerklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit,
– Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Fbl. 124 LD Eigenerklärung VOL
Eigenerklärungen gem. Landesvergabesetz Sachsen-Anhalt:
– Eigenerklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit,
– Eigenerklärung Nachunternehmerleistungen,
– Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen.
Auf Verlangen Erklärungen der Nachunternehmen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Selbstauskunft zur Anzeige der Energiebelieferung un Nichtuntersagung gem. § 5 EnWG soweit eine Anzeigepflicht besteht” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters für die Betreuung während der Vertragslaufzeit”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-11
11:30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Vergabekammer)
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen beider Vergabestelle der Stadt Köthen, Bereich Rechtsangelegenheiten, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantragist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 033-073674 (2019-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Marktstraße 1 - 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 800 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 033-073674
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Verg.Nr. 17/19/10
Titel: Lieferung von Elektroenergie
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Köthen Energie GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Deutschland
Postanschrift: Lelitzer Straße 27b
Postort: Köthen (Anhalt)
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 800 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 819500.28 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen beider Vergabestelle der Stadt Köthen, Bereich Rechtsangelegenheiten, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann einAntrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o. g. Anschrift innerhalbvon 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantragist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 109-265328 (2019-06-06)