Lieferung von ca. 1 027 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde und der VG Mammendorf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrsicher Energie an Abnahmestellen der Gemeinde und der VG Mammendorf
SL08-Mammendorf”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von ca. 1 027 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde und der VG Mammendorf.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 1 027 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde und der...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von ca. 1 027 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf. Die Lieferung gliedert sich in:
– Straßenbeleuchtung ca. 114 000 kWh/a,
– leistungsgemessene Anlagen (RLM) ca. 567 000 kWh/a,
– restliche Anlagen ca. 346 000 kWh/a Es wird ein Stromliefervertrag ohne Netznutzung geschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
– Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
-
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“– Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc,
– Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
– Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
– Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc,
– Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
– Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
– Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
– Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Lieferleistungen aus den letzten 3 Jahren, Benennung von mind. 3 Bündelkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, der gelieferten durchschnittlichen Menge an elektrischer Energie pro Jahr sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
– Nachweis der Anzeige gemäß § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. Eintragung in der aktuellen Liste der Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Bundesnetzagentur.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): -
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): -
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 105-255258 (2019-05-31)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Gemeinde und der VG Mammendorf”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 1 027 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde und der...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von ca. 1 027 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf. Die Lieferung gliedert sich in:
— Straßenbeleuchtung ca. 114 000 kWh/a,
— leistungsgemessene Anlagen (RLM) ca. 567000 kWh/a,
— restliche Anlagen ca. 346 000 kWh/a.
Es wird ein Stromliefervertrag ohne Netznutzung geschlossen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 105-255258
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH
Postort: Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Fürstenfeldbruck🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 168-410636 (2019-08-28)