Auftragsbekanntmachung (2019-01-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3718120-431📞
E-Mail: beschaffung@wismut.de📧
Fax: +49 3718120-392 📠
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.wismut.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E74556952🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Wismut GmbH
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E74556952 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die...”
Kontaktperson
Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E74556952 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas
1203161-U22
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas an die Standorte Königstein und Ronneburg der Wismut GmbH
1️⃣
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Ort der Leistung: Greiz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01824 Königstein
07580 Ronneburg und Seelingstädt
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas 2019/2020: 11,6 Mio. kWh
Gesamtbedarf der Standorte Königstein und Ronneburg, davon 2 Stellen mit Leistungsmessung und 3 Stellen ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas 2019/2020: 11,6 Mio. kWh
Gesamtbedarf der Standorte Königstein und Ronneburg, davon 2 Stellen mit Leistungsmessung und 3 Stellen ohne Leistungsmessung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Optionszeitraum 1.4.2020 bis 1.4.2021 (Weiteres: siehe Punkt II.2.11)
Über die Option zur Weiterführung des Vertrages ab 1.4.2020 entscheidet die Wismut...”
Beschreibung der Verlängerungen
Optionszeitraum 1.4.2020 bis 1.4.2021 (Weiteres: siehe Punkt II.2.11)
Über die Option zur Weiterführung des Vertrages ab 1.4.2020 entscheidet die Wismut GmbH bis 31.10.2019.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Lieferung von Erdgas
Option 2020/2021: 6,0 Mio. kWh
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 - Abschließende Liste“ aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 - Abschließende Liste“ aufgeführt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 - Abschließende Liste“ aufgeführt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Der aktuelle Vertragspartner des Auftraggebers zur Lieferung von Erdgas befindet sich im Insolvenzverfahren und hat die Erdgaslieferung eingestellt. Zur...”
Beschleunigtes Verfahren
Der aktuelle Vertragspartner des Auftraggebers zur Lieferung von Erdgas befindet sich im Insolvenzverfahren und hat die Erdgaslieferung eingestellt. Zur Sicherstellung der Belieferung der Standorte Königstein und Ronneburg mit Erdgas ist kurzfristig ein neuer Vertrag abzuschließen. Auf Grund der Dringlichkeit wird ein beschleunigtes Offenes Verfahren nach § 15 (2) VGV durchgeführt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-30
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-30
08:31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 008-013795 (2019-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-30) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas 2019/2020: 11,6 Mio kWh
Gesamtbedarf der Standorte Königstein und Ronneburg, davon 2 Stellen mit Leistungsmessung und 3 Stellen ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas 2019/2020: 11,6 Mio kWh
Gesamtbedarf der Standorte Königstein und Ronneburg, davon 2 Stellen mit Leistungsmessung und 3 Stellen ohne Leistungsmessung.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Lieferung von Erdgas
Option 2020/2021: 6,0 Mio kWh
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 008-013795
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Erdgas
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: D-53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 023-050005 (2019-01-30)