Lieferung von Erdgas mit einer Beimischung von mindestens 10 % Biogas für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim mit 43 SLP-Abnahmestellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas 2020-2022
2019-00-504
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas mit einer Beimischung von mindestens 10 % Biogas für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und die Ortsgemeinden Aspisheim,...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas mit einer Beimischung von mindestens 10 % Biogas für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim mit 43 SLP-Abnahmestellen.
1️⃣
Ort der Leistung: Mainz-Bingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gebiet der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gem. Verzeichnis der Abnahmestellen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas mit einer Beimischung von mindestens 10 % Biogas für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und die Ortsgemeinden Aspisheim,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas mit einer Beimischung von mindestens 10 % Biogas für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim mit 43 SLP-Abnahmestellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in Berufs- oder Handelsregister, soweit Eintragungspflicht besteht;
Nachweis über Status als angemeldeter Lieferer von Erdgas beim zuständigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister, soweit Eintragungspflicht besteht;
Nachweis über Status als angemeldeter Lieferer von Erdgas beim zuständigen Hauptzollamt oder vergleichbare Zulassung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-10
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-07-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4Y651
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162-234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162-113 📠
URL: www.mwvlw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Nach der Entscheidung über den Zuschlag werden die nicht obsiegenden Bieter darüber informiert, welchem Unternehmen der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei gilt § 134 Abs. 2 GWB, wonach der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der auf elektronischem Weg oder per Telefax versendeten Information geschlossen werden darf. Die Vergabestelle wird dabei von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Information per E-Mail zu versenden.
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Quelle: OJS 2019/S 151-371950 (2019-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 6701201608📞
Fax: +49 67012019608 📠
Adresse des Käuferprofils: www.sprendlingen-gensingen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas 2020-2022
2019-00-504 III
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 190 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 151-371950
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-00-504
Titel: Lieferung von Erdgas 2020-2022
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EWR Aktiengesellschaft
Postanschrift: Lutherring 5
Postort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 62418480📞
E-Mail: info@ewr.de📧
Fax: +49 6241848410 📠
Region: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.ewr.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 220 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 190 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4Y62U
Körper überprüfen
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Nach der Entscheidung über den Zuschlag werden die nicht obsiegenden Bieter darüber informiert, welchem Unternehmen der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei gilt § 134 Abs. 2 GWB, wonach der Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung der auf elektronischem Weg oder per Telefax versendeten Information geschlossen werden darf. Die Vergabestelle wird dabei von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Information per E-Mail zu versenden.
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Quelle: OJS 2019/S 242-594420 (2019-12-11)