Lieferung von Erdgas für den Landkreis Rotenburg (Wümme) und 13 kreisangehörige Kommunen, Städte und kommunale Einrichtungen für die Lieferjahre 2020 und 2021
Lieferung von Erdgas für den Landkreis Rotenburg (Wümme) und 13 kreisangehörige Kommunen, Städte und kommunale Einrichtungen für die Lieferjahre 2020 und 2021.
Der Gesamterdgasbedarf des Landkreises und der weiteren Teilnehmer beläuft sich auf ca. 38 000 000 kWh pro Jahr. Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen des Kunden, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Erdgas für den Landkreis Rotenburg (Wümme) und 13 kreisangehörige Kommunen, Städte und kommunale Einrichtungen für die Lieferjahre 2020 und...”
Titel
Lieferung von Erdgas für den Landkreis Rotenburg (Wümme) und 13 kreisangehörige Kommunen, Städte und kommunale Einrichtungen für die Lieferjahre 2020 und 2021
179/19/15
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Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für den Landkreis Rotenburg (Wümme) und 13 kreisangehörige Kommunen, Städte und kommunale Einrichtungen für die Lieferjahre 2020 und...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für den Landkreis Rotenburg (Wümme) und 13 kreisangehörige Kommunen, Städte und kommunale Einrichtungen für die Lieferjahre 2020 und 2021.
Der Gesamterdgasbedarf des Landkreises und der weiteren Teilnehmer beläuft sich auf ca. 38 000 000 kWh pro Jahr. Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen des Kunden, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung.
1️⃣
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Rotenburg (Wümme) und 13 kreisangehörige Kommunen, Städte und kommunale Einrichtungen beabsichtigen, die in beiliegender Leistungsbeschreibung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) und 13 kreisangehörige Kommunen, Städte und kommunale Einrichtungen beabsichtigen, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichnete Erdgaslieferleistung für die Lieferjahre 2020 und 2021 zu vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zu § 4 I NTVerG
Eigenerklärung zu §§ 123-124 GWB
Eigenerkärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zu § 4 I NTVerG
Eigenerklärung zu §§ 123-124 GWB
Eigenerkärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Meldung Amtsgericht
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeite
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-04
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-04
14:00 📅
“1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfreionline zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden...”
1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfreionline zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen;
2) Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen bedienen will, ist auf Anforderung durch den Auftraggeber auch für diese Unternehmen Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen;
3) Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 151-371809 (2019-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 152 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 151-371809
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 179/19/15
Titel:
“Lieferung von Erdgas für den Landkreis Rotenburg (Wümme) und 13 kreisangehörige Kommunen, Städte und kommunale Einrichtungen für die Lieferjahre 2020 und 2021”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EWE Vertrieb GmbH
Postanschrift: Donnerschweer Str. 22-26
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26655
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 152 000 💰
“1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfreionline zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden...”
1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfreionline zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichenVergabeunterlagen;
2) Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen bedienen will, ist auf Anforderung durch den Auftraggeber auch für diese Unternehmen Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen;
3) Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 215-527321 (2019-11-04)