Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(Hinweis zu III.2.1) bis III.2.3): Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung vorlegen zulassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum,Gründungsdatum, Niederlassungen, evtl. Gesellschafterverhältnisse);
b) Nachweis darüber, dass der Bieter in ein Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register eines anderen EU-Mitgliedstaates eingetragen ist. Bitte legen Sie einen entsprechenden Auszug vor oder geben den entsprechenden Eintragungstext in Form einer Eigenerklärung wieder;
c) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieterunternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines in § 123 Abs. 1 GWB genannten Delikte verurteilt ist;
d) Eigenerklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die zu einem Eintrag in das Vergaberegister NRW führen könnten;
e) Das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.)
Hinweis bei Bietergemeinschaft: Die Nachweise und Erklärungen zu a) bis e) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.