Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der Eignung sind folgende Unterlagen vorzulegen (Eignungsnachweise):
Eigenerklärung FBL 124_VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL.
Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch:
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer.
Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link:
https://www.vob-online.de/blob/259240/7fb56ec8d6aedaebb76c4b7d3fc77cf8/
124-ld-data.pdfeingesehen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB: Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht im vollen Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008
Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden:
http://sachsen-anhalt.abst.de/pages/praequalifizierungvon-Unternehmen/ulv-pq-vol-vof/bewerbererklaerungsachsen-
Anhalt.php
Vordruck ist Inhalt der Vergabeunterlagen.
Beachtung Landesvergabegesetz Land Sachsen Anhalt
— Erklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— Erklärung Nachunternehmereinsatz,
— Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm,
Vordrucke sind Inhalt der Vergabeunterlagen.
Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden.
Im Bedarfsfall wird eine Nachforderung zugelassen und durchgeführt.