Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eigenerklärung über die Eignung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen):
— Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB bzw. zu Selbstreinigungsmaßnahme nach § 125 GWB.
Des weiteren erklärt der Bieter, dass
— er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— sein Betrieb Mitglied einer Berufsgenossenschaften ist: Bezeichnung Mitgliedsnummer. (Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.),
— dass keine Verfehlungen wie Straftaten im Geschäftsverkehr (Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung, Vorteilsgewährung, Geldwäsche, Subventionsbetrug, u. a.) vorliegen, die einen Ausschluss an der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen können. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten,
— dass er keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen habe/haben, wie die Beteiligung an Absprachen über Preise und Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligungen an Empfehlungen oder Absprachen über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
— dass sein Unternehmen, seine Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 sowie Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen,
— dass er eine Beschäftigung ausschließlich nach den Bestimmungen der zutreffenden Tarifverträge sowie „sofern zutreffend“ mindestens in Höhe eines für sein Unternehmen gültigen Mindestlohnes (z. B. gemäß Bestimmungen der zutreffenden Tarifverträge bzw. auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)) vornehme/n.
Der Bieter verpflichtet sich, die vorstehende Eigenerklärung auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Zustimmung des Auftraggebers zur Beauftragung von Unterauftragnehmern sowie darüber hinaus von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Bieter erklärt,
— dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle für Vergabeausschlüße nach sich ziehen kann,
— dass ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben oder den dazugehörigen Anlagen zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und zum Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen führen kann.
Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung des Bieters (Anlage 10 der Vergabeunterlagen): Der Bieter erklärt,
Der Bieter beteiligt sich am o. g. Vergabeverfahren des Auftraggebers und gibt mit seinem Angebot folgende Erklärung ab, die im Auftragsfall auch für die Vertragsdurchführung Gültigkeit hat:
1) Der Bieter verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der Vertragsdurchführung erlangten Informationen und Unterlagen, in schriftlicher, mündlicher oder anderweitiger Form (insbesondere elektronisch) vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vorliegenden Zusammenarbeit zu verwenden;
2) Der Bieter verpflichtet sich, über alle im Rahmen des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehenden Vorgänge, Informationen und Akteninhalte gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, sie nicht unbefugten Dritten zugänglich zu machen oder sie für eigene über die Beteiligung am Vergabeverfahren oder im Auftragsfall über die Vertragsdurchführung hinausgehende Zwecke zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der vertraglichen Beziehungen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber denjenigen Personen, die gemäß bekannt gegebener Festlegung des Auftraggebers an der Vertragsdurchführung mitwirken oder mitgewirkt haben;
3) Der Bieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens und im Auftragsfall der Vertragsdurchführung in seinen Besitz gelangten Unterlagen (Originale sowie Kopien in jeder Form (siehe oben Ziffer 1)) unabhängig vom jeweiligen Ort deren Aufbewahrung unter Verschluss zu halten und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen;
4) Der Bieter wird in seinem Unternehmen alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der Vorgaben aus der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung sicherzustellen. Er wird hierbei insbesondere die im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie im Auftragsfall der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter über die Verpflichtungen aus der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung informieren und die Einhaltung dieser Vorgaben kontinuierlich überwachen;
5) Dem Bieter ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten aus dieser Erklärung erheblichen Schaden für den Auftraggeber verursachen kann, für welchen eine persönliche Haftung entstehen kann. Darüber hinaus ist dem Bieter die Geltung der §§ 298, 299 StGB und der §§ 17,18 UWG bekannt. Der Bieter wird über § 18 UWG hinaus die dem Bieter im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännischer Informationen des Auftraggebers, auch auf Disketten und sonstigen Datenträgern, nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte weitervergeben. Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen im Rahmen des Vergabeverfahrens wie im Auftragsfall im Rahmen der Vertragsdurchführung.
Bietergemeinschaften (Anlage 7 Leistungsbeschreibung):
Bietergemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften im Sinne von § 705 BGB sind nur zugelassen, wenn diese mit der Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine Verpflichtungserklärung vorlegen, in der festgelegt ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
Oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen, und
— dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Wird keine Bietergemeinschaft gegründet, ist dies ebenfalls anzugeben und die Erklärung auszufüllen.
Unterauftragnehmer (Anlage 7 Leistungsbeschreibung):
Der Bieter hat die geschuldete Hauptleistung grundsätzlich selbst zu erbringen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Dies gilt nicht für einen Messstellendienstleister. Werden keine Unterauftragnehmer eingesetzt, ist dies ebenfalls anzugeben.
Jeder Unterauftragnehmer hat – sofern auf das Angebot des Bieter der Zuschlag erteilt werden soll – die geforderten Unterlagen, Erklärungen, und Nachweise auf Nachfrage des Auftraggebers diesem unverzüglich einzureichen.
Alle Bieter/Teilnehmer einer Bietergemeinschaft haben mit Angebotsabgabe in gleichem Umfang die geforderten Unterlagen, Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen.