Gaslieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha
49 Abnahmestellen im Landkreis Gotha
Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze, Stadtwerke Gotha Netz GmbH, Energieversorgung Inselsberg GmbH, Ohra Energie GmbH
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas
01/33502/2019
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Gaslieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha
49 Abnahmestellen im Landkreis Gotha
Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze,...”
Kurze Beschreibung
Gaslieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha
49 Abnahmestellen im Landkreis Gotha
Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze, Stadtwerke Gotha Netz GmbH, Energieversorgung Inselsberg GmbH, Ohra Energie GmbH
1️⃣
Ort der Leistung: Gotha🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Gotha
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung Erdgas
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung gemäß VOL/A und GWB (Bei Auftragserteilung kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.),
— Erklärung Bietergemeinschaft (bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung gemäß VOL/A und GWB (Bei Auftragserteilung kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.),
— Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf),
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).
Werden Leistungen auf Nachunternehmen übertragen, sind folgende Nachweise einzureichen:
— Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer (NU) / Erklärung des NU,
— Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG),
— Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen ((§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragenehmer, die bereits im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen.
Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Nachweis zur Haftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Referenzliste/Nachweis über die Gaslieferung an vergleichbare Kunden
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit dem Angebot zwingend vorzulegen:
— Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG),
— EVB zur Beachtung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit dem Angebot zwingend vorzulegen:
— Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG),
— EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG),
— EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen und Sanktionen (§§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-20
10:00 📅
“Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht...”
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Angebote sind in Textform gem. § 126 b BGB einzureichen (siehe Hinweisvermerk in den Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per E-Mail oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Postanschrift: 18.-März-Straße 50
Postort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3621-214252📞
E-Mail: gebaeudemanagement@kreis-gth.de📧
Fax: +49 3621-214410 📠
Quelle: OJS 2019/S 073-172166 (2019-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: 18. -März-Straße 50
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gaslieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha
49 Abnahmestellen im Landkreis Gotha
Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze,...”
Kurze Beschreibung
Gaslieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha
49 Abnahmestellen im Landkreis Gotha
Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze, Stadtwerke Gotha Netz GmbH, Energieversorgung Inselsberg GmbH, Ohra Energie GmbH.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 832134.36 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung Erdgas.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 073-172166
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 01/33502/2019
Titel: Lieferung von Erdgas
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Weißenfels
Postanschrift: Südring 120
Postort: Weißenfels
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3443-389116📞
Fax: +49 3443-389188 📠
Region: Burgenlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 832134.36 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per E-Mail oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 227-557026 (2019-11-22)