Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Gas
RVÜ-004-27-19
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung: Kauf und Lieferung von Gas.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: LWL-Liegenschaften Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum, Herten, Dortmund, Witten, Hattingen, Lengerich
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Gas
Marktgebiet: NCG
Abnahmestellen beim LWL: 11
Jahresverbrauch: ca. 34,4 Mio kWh.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: LWL-Liegenschaften Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Paderborn, Soest, Lichtenau, Gütersloh, Stemwede
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Gas
Marktgebiet: Gaspool
Abnahmestellen beim LWL: 7
Jahresverbrauch: ca. 32,1 Mio kWh.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 Korruptionsb G NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (http://www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download...”
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (http://www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download zur Verfügung.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten „Holschuld".
Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieter fragen berücksichtigt werden.
Fragen zu den Unterlagen sind bis zum 11.9.2019 schriftlich an die genannte Ansprechperson zu richten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 160-394098 (2019-08-19)