Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von 5-7 Gefangenentrasportfahrzeugen für die Polizei Hamburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Gefangenentransportfahrzeugen
2018212826
Produkte/Dienstleistungen: Umbau von Kraftfahrzeugen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von 5-7 Gefangenentrasportfahrzeugen für die Polizei Hamburg.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umbau von Kraftfahrzeugen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Polizei Hamburg plant die Beschaffung von bis zu sieben Gefangenentransportfahrzeugen. Die Gefangenentransportfahrzeuge werden im Rahmen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Polizei Hamburg plant die Beschaffung von bis zu sieben Gefangenentransportfahrzeugen. Die Gefangenentransportfahrzeuge werden im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf Straßen, Wegen und Plätzen unter allen Witterungsbedingen eingesetzt. Sie unterliegen bei Einsatzfahrten besonderen, überdurchschnittlichen Beanspruchungen. Die Beschaffenheit des Ausbaus ist so zu gestalten, dass Verletzungen der Insassen nahezu ausgeschlossen sind. Die Gefangenentransportfahrzeuge sind polizeiliche Sonderfahrzeuge und dienen zur gesicherten Verbringung von bis zu sieben in Gewahrsam genommenen Personen und zwei Begleitpersonen. Die geplante Nutzungszeit der Fahrzeuge beträgt mindestens 10 Jahre bei Überwiegend innerstätischem Einsatz.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional sind ein Allradfahrgestell (Option 1) und eine elektronische Übermittlung der Fahrzeugdaten an das Fuhrparkmanagement der Polizei Hamburg (Option...”
Beschreibung der Optionen
Optional sind ein Allradfahrgestell (Option 1) und eine elektronische Übermittlung der Fahrzeugdaten an das Fuhrparkmanagement der Polizei Hamburg (Option 2) anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/ Gewerberegister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit,
— Referenzen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung zur Eignung,
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes,
— Erklärung zur Verschwiegenheit,
— Erklärung zum Einsatz...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes,
— Erklärung zur Verschwiegenheit,
— Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen,
— Falls zutreffend: Verzeichnis Nachunternehmerleistungen,
— Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-08
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-08
23:59 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 023-049728 (2019-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS”
Telefon: +49 40428669284📞
Fax: +49 40427999186 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von bis zu 7 Gefangenentransportfahrzeugen für die Polizei Hamburg.”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von bis zu 7 Gefangenentransportfahrzeugen für die Polizei Hamburg.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Polizei Hamburg plant die Beschaffung von bis zu sieben Gefangenentransportfahrzeugen. Die Gefangenentransportfahrzeuge werden im Rahmen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Polizei Hamburg plant die Beschaffung von bis zu sieben Gefangenentransportfahrzeugen. Die Gefangenentransportfahrzeuge werden im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf Straßen, Wegen und Plätzen unter allen Witterungsbedingen eingesetzt. Sie unterliegen bei Einsatzfahrten besonderen, überdurchschnittlichen Beanspruchungen. Die Beschaffenheit des Ausbaus ist so zu gestalten, dass Verletzungen der Insassen nahezu ausgeschlossen sind. Die Gefangenentransportfahrzeuge sind polizeiliche Sonderfahrzeuge und dienen zur gesicherten Verbringung von bis zu 7 in Gewahrsam genommenen Personen und 2 Begleitpersonen. Die geplante Nutzungszeit der Fahrzeuge beträgt mindestens 10 Jahre bei Überwiegend innerstätischem Einsatz.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 023-049728
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Telefon: +49 4042823-1448📞
Fax: +49 4048223-2020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 087-208842 (2019-05-02)