Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von bis zu 55 Neufahrzeugen mit Allradantrieb. Die zu beschaffenden Dienstfahrzeuge sollen an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft im Geschäftsbereich des StMELF im Außendienst eingesetzt werden; dabei müssen auch unbefestigte Wege (Schotter-, Wald- und Wiesenwege unterschiedlicher Beschaffenheit) befahren werden. Überwiegend erfolgt die Nutzung jedoch auf regulären öffentlichen Straßen. Eine gewisse Geländegängigkeit wird deshalb gefordert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von geländegängigen Neufahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
2019W2000001”
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge mit Allradantrieb📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von bis zu 55 Neufahrzeugen mit Allradantrieb. Die zu beschaffenden Dienstfahrzeuge sollen an den Ämtern für...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von bis zu 55 Neufahrzeugen mit Allradantrieb. Die zu beschaffenden Dienstfahrzeuge sollen an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft im Geschäftsbereich des StMELF im Außendienst eingesetzt werden; dabei müssen auch unbefestigte Wege (Schotter-, Wald- und Wiesenwege unterschiedlicher Beschaffenheit) befahren werden. Überwiegend erfolgt die Nutzung jedoch auf regulären öffentlichen Straßen. Eine gewisse Geländegängigkeit wird deshalb gefordert.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geländefahrzeuge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geländegängige Fahrzeuge📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von bis zu 55 geländegängigen Fahrzeugen (SUV) mit Allradantrieb.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 180
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über die Eintragung in einem Berufs− oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung gemäß Anhang XI der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs− oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Nettogesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind, ist dies zu erläutern.
Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Allradfahrzeugen SUV) für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Nettoumsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Nettoumsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Allradfahrzeugen SUV) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern.
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen? Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Lieferleistungen (Lieferung von Allradfahrzeugen SUV) aus den letzten 3 Jahren (ausgehend vom Ende der Angebotsfrist), mit Angabe des Werts, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Mindestanforderung an die Referenzen sind 3 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist.
Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren o. ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Angabe von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Angabe zu Umweltmanagementmaßnahmen
Verzeichnis der Unterauftragnehmer, sofern zutreffend
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§ 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
— Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG,
— Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-26
08:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 140-343984 (2019-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von bis zu 55 Neufahrzeugen mit Allradantrieb. Die zu Beschaffenden Dienstfahrzeuge sollen an den Ämtern für...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von bis zu 55 Neufahrzeugen mit Allradantrieb. Die zu Beschaffenden Dienstfahrzeuge sollen an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft im Geschäftsbereich des StMELF im Außendienst eingesetzt werden; dabei müssen auch unbefestigte Wege (Schotter-, Wald- und Wiesenwege unterschiedlicher Beschaffenheit) befahren werden. Überwiegend erfolgt die Nutzung jedoch auf regulären öffentlichen Straßen. Eine gewisse Geländegängigkeit wird deshalb gefordert.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 140-343984
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von geländegängigen Neufahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“In der Wertungsphase zum o. g. Vergabeverfahren hat sich herausgestellt, dass keiner der Bieter die geforderten Eignungskriterien erfüllen konnte;...”
In der Wertungsphase zum o. g. Vergabeverfahren hat sich herausgestellt, dass keiner der Bieter die geforderten Eignungskriterien erfüllen konnte; entsprechende Fragen hierzu wurden jeweils verneint.
Gefordert waren das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung (bzw. die Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen), der Eintrag des Bieters in einem Berufs- oder Handelsregisters sowie die Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen, vgl. §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 3, 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Damit ist der Öffentliche Auftraggeber berechtigt, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 174-424049 (2019-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Wirth, Matthias
E-Mail: matthias.wirth@fueak.bayern.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von geländegängigen Neufahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
2019W2000010”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1338378.25 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von bis zu 55 Neufahrzeugen mit Allradantrieb. Die zu beschaffenden Dienstfahrzeuge sollen an den Ämtern für...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von bis zu 55 Neufahrzeugen mit Allradantrieb. Die zu beschaffenden Dienstfahrzeuge sollen an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Außendienst eingesetzt werden; dabei müssen auch unbefestigte Wege (Schotter-, Wald- und Wiesenwege unterschiedlicher Beschaffenheit) befahren werden. Eine gewisse Geländegängigkeit wird deshalb gefordert. Überwiegend erfolgt die Nutzung jedoch auf regulären öffentlichen Straßen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“In einem zuvor durchgeführten offenen Verfahren gingen 2 Angebote ein, bei welchen die Bieter nicht die erforderliche Eignung nachweisen konnten. Aufgrund...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
In einem zuvor durchgeführten offenen Verfahren gingen 2 Angebote ein, bei welchen die Bieter nicht die erforderliche Eignung nachweisen konnten. Aufgrund dieses erfolglosen offenen Verfahrens wurde im Anschluss ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mahag Automobilhandel und Service GmbH & Co.oHG
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1338378.25 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 215-527462 (2019-11-05)