Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Herz-Lungen-Maschinen (3 Stück)
47/2019/EU/E22
Produkte/Dienstleistungen: Herz-Lungenmaschine📦
Kurze Beschreibung: Herz-Lungen-Maschine (3 Stück).
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 504 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Herz-Lungenmaschine📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herz-Thorax-Chirurgie
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Zusätzliche Informationen:
“Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung...”
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Entsprechend der Checkliste Teil A-C, Anlage 1:
2) Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes;
3) Bewerbungsbedingungen;
4) Allg. Auftrags- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Entsprechend der Checkliste Teil A-C, Anlage 1:
2) Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes;
3) Bewerbungsbedingungen;
4) Allg. Auftrags- und Zahlungsbedingungen;
5) Bewerbererklärung EU;
8) Besondere Vertragsbedingungen;
10) Angebotsschreiben;
11) Erfassungsbogen MPG;
15) Hinweis zur Wirtschaftlichkeitsanalyse;
16) Leistungsverzeichnis;
21) Eigenerklärung: Es liegt keine Insolvenz/Liquidation vor;
22) Eigenerklärung: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
23) Bescheinigung vom Finanzamt zur Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben;
24) Gültige Bescheinigung zur Entrichtung der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung;
25) Gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. (Unbedenklichkeitsbescheinigung);
26) Gewerbean- bzw. ummeldung, Gewerbeerlaubnis;
27) Eintragung im Berufs und Handelsregister (Handelsregisterauszug);
28) Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärung);
29) Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Eigenerklärung);
30) Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht (Bescheinigung der Versicherung);
32) Eigenerklärung entsprechend den Bestimmungen und Gesetzen des Landesvergabegesetzes LSA;
33) Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB §§ 123, 124,125;
34) Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB § 128.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-03
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-04
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungamt (Sachsen Anhalt)
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
Fax: +49 345-5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungamt (Sachsen Anhalt)
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
Fax: +49 345-5141115 📠
Quelle: OJS 2019/S 209-509778 (2019-10-28)
Ergänzende Angaben (2019-11-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3/Zentraler Einkauf/Herr Christian Zander
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 209-509778
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-12-03 📅
Zeit: 15:00
Neuer Wert
Datum: 2019-12-12 📅
Zeit: 15:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-12-04 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-12-12 📅
Zeit: 15:01
Quelle: OJS 2019/S 230-564250 (2019-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 504 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 209-509778
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 47/2019/EU/E22
Titel: Lieferung von Herz-Lungen-Maschinen (3 Stück)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Life Systems Medizintechnik
Postanschrift: Schlossstraße 525
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 504 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 593821.14 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB — Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2020/S 022-047987 (2020-01-29)