Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Kraftstoff an einer Tankstelle mit der Verwendung von Tankkarten
2019/0062”
Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff📦
Kurze Beschreibung:
“Bezug von Kraftstoff an einer Tankstelle zum Betanken der städtischen Kraftfahrzeuge.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bleifreies Benzin📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftstoff mit Ethanol📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Benzin📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff (EN 590)📦
Ort der Leistung: Schwabach, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Schwabach, Baubetriebsamt verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über öffentliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Schwabach, Baubetriebsamt verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über öffentliche Tankstellen, da Betriebstankstellen nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur Abrechnung wird ein zentrales Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt. Die Fahrzeuge, Geräte und Lkw des Fuhrparks sind überwiegend im Betriebshof (O'Brienstraße 6, 91126 Schwabach) stationiert, wodurch in deren unmittelbaren Bereich eine geeignete Tankstelle mit entsprechender Ausstattung, Kapazität und Größe erforderlich ist. Die kontinuierliche Betankung der Dienstfahrzeuge und Geräte der Stadt Schwabach muss gewährleistet sein. Die Kraftstoffqualität muss den aktuellen Vorschriften entsprechen. Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E 5 u. E10.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale...”
Beschreibung der Verlängerungen
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 3,75 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und 124 GWB (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 1),
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 1),
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 1),
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 2),
— Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 2).
Die o.g. Eigenerklärungen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L 124 – Eigenerklärung zur Eignung – als endgültiger Nachweis vorzulegen.
Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung über Jahresumsätze sowie der Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der Jahre 2016, 2017 und 2018 (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 2).
Die o.g. Eigenerklärung ist – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L 124 – Eigenerklärung zur Eignung – als endgültiger Nachweis vorzulegen.
Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 7).
Die o.g. Eigenerklärungen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L 124 – Eigenerklärung zur Eignung – als endgültiger Nachweis vorzulegen.
Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so ist die o.g. auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-21
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-21
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Keine Anwesenheit zugelassen – elektronische Angebotsöffnung über die Deutsche E-Vergabe”
“Hinweis:
Rechtzeitig (8 Kalendertage) vor Ablauf der Angebotsfrist beantragte Auskünfte werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2019/S 204-495879 (2019-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Stadt Schwabach, Referat für Stadtplanung und Bauwesen - Vergabestelle, Albrecht-Achilles-Str. 6/8, 91126 Schwabach”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Schwabach, Baubetriebsamt verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über öffentliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Schwabach, Baubetriebsamt verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über öffentliche Tankstellen, da Betriebstankstellen nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur Abrechnung wird ein zentrales Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt. Die Fahrzeuge, Geräte und Lkw des Fuhrparks sind überwiegend im Betriebshof (O´Brienstraße 6, 91126 Schwabach) stationiert, wodurch in deren unmittelbaren Bereich eine geeignete Tankstelle mit entsprechender Ausstattung, Kapazität und Größe erforderlich ist. Die kontinuierliche Betankung der Dienstfahrzeuge und Geräte der Stadt Schwabach muss gewährleistet sein. Die Kraftstoffqualität muss den aktuellen Vorschriften entsprechen. Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E 5 u. E10.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernung Tankstelle zum Baubetriebsamt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis (Gewichtung): 65
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 204-495879
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Kraftstoff an einer Tankstelle mit der Verwendung von Tankkarten
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rödl GmbH
Postort: Neumarkt
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neumarkt i. d. OPf.🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 049-115929 (2020-03-06)