Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot das Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung(VHL Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Ergänzung zur Eigenerklärung:
1) Wirtschaftlich/familiär verflochtene Unternehmen
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass keine wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde und keine wirtschaftliche oder familiäre Verflechtung mit weiteren Buchhandlungen besteht.
Zu benennen sind die betroffenen Firmen und alle Gesellschafter mit Bezeichnung der wirtschaftlichen/familiären Beziehung zueinander.
Wirtschaftlich/familiär verbundene Unternehmen können sich nur einmal bewerben;
2) Eigenerklärung über die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes
Das Angebot ist nach dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vom 2.9.2002 (geändert 14.7.2006) abgefasst. Entsprechend diesen Vorgaben sind bei einem Auftrag mit Gesamtwert von mehr als 50 000,00 EUR 15 % Nachlass zu gewähren.
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes eingehalten werden;
3) Eigenerklärung über die Nichtverhängung einer Liefersperre
Mit der Abgabe des Angebots wird erklärt, dass keine Liefersperren verhängt sind und alle Bücher aller Verlage beschafft werden können. Werden Liefersperren verhängt, so hat der Auftraggeber das Recht der fristlosen Kündigung.
Bei Nachunternehmerleistungen ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 36 VgV.
Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert, §47 VgV.
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.