Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe von Referenzen über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Auftraggeber wird gegebenenfalls auch eigene Erfahrungen und Kenntnisse bei der Beurteilung der Eignung des Bewerbers/ Bieters heranziehen. Die Abgabe einer bestimmten Anzahl an Referenzen ist nicht verpflichtend.
b) Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
c) Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
d) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
e) Angabe der Muster, Beschreibungen und Fotografien der zu liefernden Güter.
f) Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Mit dem Angebot ist der vorläufige Nachweis entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erbringen.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Je eine schriftliche Bestätigung des Referenzgebers zu den benannten Referenzen, dass die dort beschriebenen Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
b) Nachweise über das Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
c) Nachweise über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre.
d) Nachweis der Echtheit der Muster, Beschreibungen und Fotografien der zu liefernden Güter.
e) Nachweis der Echtheit der Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.