Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Mietberufskleidung für die Friedhofsverwaltung
2019002084
Produkte/Dienstleistungen: Berufskleidung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Mietberufskleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Firmenkleidung📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Mietberufskleidung für die Friedhofsverwaltung.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Als geeignet gelten Referenzen, die der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen (Vergabekammer Baden−Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK 54/11).
Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Sachschäden 3 Mio. EUR;
Personenschäden 3 Mio. EUR.
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-03
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-03
23:59 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist zur Anstrengung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 086-206686 (2019-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-31) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 275371.2 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 086-206686
Auftragsvergabe
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Titel: Lieferung von Mietberufskleidung für die Friedhofsverwaltung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hitz Textilpflege GmbH
Postanschrift: Siemensstraße 51
Postort: Fürth
Postleitzahl: 90766
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Fürth, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 275371.2 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist zur Anstrengung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber:
15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/ Bewerber (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 149-367846 (2019-07-31)