Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen in Thüringen
Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schweinen und von Schafen und Ziegen gemäß Viehverkehrsverordnung.
Die Anzahl der jährlich zu liefernden Ohrmarken unterliegt Schwankungen und richtet sich nach dem Bedarf in Thüringen. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-27.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-09-27 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-11-27 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ohrmarken für Tiere
Referenznummer: OM-VV-SSZ-2019
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ohrmarken für Tiere 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ohrmarken für Tiere 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt 🏙️
Thüringen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.
Postanschrift: Stotternheimer Straße 19
Postleitzahl: 99087
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: https://www.tvlev.de/ 🌏
E-Mail: gf@tvlev.de 📧
URL der Dokumente: http://www.tvlev.de/cms/formulare 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-01 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 189-459061
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schweinen – Einzelohrmarken.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Ohrmarken für die amtliche Kennzeichnung von Schweinen – Kettenohrmarken.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Dokumente URL: http://www.tvlev.de/cms/formulare 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar/Vergabekammer – Nachprüfungsstelle
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 189-459061 (2019-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ohrmarken für Tiere
Referenznummer: OM-VV-SSZ-2019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schweinen und von Schafen und Ziegen gemäß Viehverkehrsverordnung.
Die Anzahl der jährlich zu liefernden Ohrmarken unterliegt Schwankungen und richtet sich nach dem Bedarf in Thüringen. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ohrmarken für Tiere 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ohrmarken für Tiere 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt 🏙️
Thüringen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V.
Postanschrift: Stotternheimer Straße 19
Postleitzahl: 99087
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: https://www.tvlev.de/ 🌏
E-Mail: gf@tvlev.de 📧
URL der Dokumente: http://www.tvlev.de/cms/formulare 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-01 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 189-459061
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Die Angabe unter I.3 zum eingeschränkten Zugang zu den Auftragsunterlagen ist technisch bedingt durch das genutzte System.
Die Unterlagen können unter der dort genannten Adresse und Auswahl des Bereichs „Vergabeverfahren Ohrmarken" unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schweinen und von Schafen und Ziegen gemäß Viehverkehrsverordnung.
Die Anzahl der jährlich zu liefernden Ohrmarken unterliegt Schwankungen und richtet sich nach dem Bedarf in Thüringen. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der jährliche Bedarf für die individuelle Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit 2 Ohrmarken nach § 34 Abs. 3 ViehVerkV liegt bei ca. 45 000 Stück Ohrmarken-Paare (ein Paar bestehend aus einer Ohrmarke mit einem elektronischen Speicher (Ohrmarken-Transponder) und einer Ohrmarke ohne Transponder).
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Der jährliche Bedarf für die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit einer Ohrmarke nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 ViehVerkV (Ohrmarke mit Bestands-Kenncode) liegt bei ca. 60 000 Stück.
Die Ohrmarken zur individuellen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen bestehen aus 2 gelben Ohrmarken (je ein Dornteil/Vorderseite und ein Lochteil/Rückseite). Eine der beiden Ohrmarken muss einen Transponder (elektronisches Kennzeichen) enthalten.
Die Ohrmarke zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit dem Bestands-Kenncode besteht aus einem weißen Dorn- und Lochteil. Die Kennzeichnung erfolgt in einem Ohr.
Die förmliche Ausführung der Ohrmarken hat sich nach folgenden Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland zu richten:
— Artikel 4 in Verbindung mit Abschnitt A des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8) in der jeweils geltenden Fassung,
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— § 34 in Verbindung mit Anlage 9 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV) in der Fassung vom 3.3.2010 (BGBl. I S. 203) in der jeweils geltenden Fassung.
Hinsichtlich der elektronischen Kennzeichen ist neben Abschnitt A des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 auch der Anhang der Entscheidung 2006/968/EG der Kommission vom 15.12.2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates hinsichtlich der Leitlinien und Verfahrensvorschriften für die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen (ABl. L 401 vom 30.12.2006, S. 41) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
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Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der jährliche Bedarf für die Kennzeichnung von Schweinen nach § 39 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV) in der Fassung vom 3.3.2010 (BGBl. I S. 203) in der jeweils geltenden Fassung liegt in Thüringen bei ca. 1 500 000 Stück konventionelle Einzelohrmarken.
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Die Ohrmarke zur Kennzeichnung von Schweinen besteht aus einem weißen Dornteil/Vorderseite und einem Lochteil/Rückseite.
Bei der förmlichen Ausführung der Ohrmarken ist § 39 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV) in der Fassung vom 3.3.2010 (BGBl. I S. 203) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
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Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der jährliche Bedarf für die Kennzeichnung von Schweinen nach § 39 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV) in der Fassung vom 3.3.2010 (BGBl. I S. 203) in der jeweils geltenden Fassung liegt in Thüringen bei ca. 500 000 Stück Kettenohrmarken.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Lieferanschrift für alle Bestellungen ist:
Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (TVL)
Artur-Becker-Str. 100
07745 Jena-Göschwitz
Die Lieferanschrift für die Bestellungen wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber bei jeder Bestellung elektronisch mitgeteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— mit dem Angebot ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen,
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— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist oder, wenn es in diesem Staat kein solches Register gibt, ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, z. B. durch eine behördliche Bescheinigung; für Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU enthält Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU eine abschließende Aufzählung der zulässigen Beweismittel,
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— Erklärung zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (I-LO) nach § 11 ThürVgG,
— Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG,
— Erklärung zu § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen) und § 18 ThürVgG (Sanktionen).
Erklärungen und Nachweise nach III.1.1) und III.1.3) können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
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— Vorlage einer Referenzliste mit mindestens 2 Auftraggebern (mit Ansprechpartner und Telefonnummer), bei denen der Bieter in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen erbracht hat, bezogen auf jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, mit Angabe des Werts und des Lieferzeitpunkts,
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— Erklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit, in der der Geschäftssitz, die Rechtsform und das Gründungsjahr des Unternehmens des Bieters sowie der Name und die berufliche Qualifikation der verantwortlichen Person, die für die Ausführung der Leistung verantwortlich sein soll, anzugeben sind. In der Eigenerklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat der Bieter außerdem zu bestätigen, ob er die gesetzlichen Verpflichtungen (Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) erfüllt. Ferner sind in der Erklärung Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, zu machen,
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— Kopie des gültigen Zertifikats über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig,
— Vorlage von Mustern (jedem Angebot auf ein Los sind mindestens 10 Ohrmarken bzw. Ohrmarken-Paare zum jeweils angebotenen Ohrmarkentyp und im Falle eines Angebots auf LOS 1 und/oder LOS 2 jeweils mindestens eine zugehörige Zange zum Einziehen der Ohrmarken beizufügen).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Dokumente URL: http://www.tvlev.de/cms/formulare 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angabe unter I.3 zum eingeschränkten Zugang zu den Auftragsunterlagen ist technisch bedingt durch das genutzte System.
Die Unterlagen können unter der dort genannten Adresse und Auswahl des Bereichs „Vergabeverfahren Ohrmarken" unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar/Vergabekammer – Nachprüfungsstelle
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber,
— gegen § 134 verstoßen hat oder
— den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 462 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 232-568674
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 189-459061
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schweinen – Einzelohrmarken
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Ohrmarken für die amtliche Kennzeichnung von Schweinen – Kettenohrmarken
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschaffenheit und Konstruktion der angebotenen Ohrmarken sind geeignet, nach Einziehen der Ohrmarken die Wundheilung am Ohr zu fördern (Gewebeverträglichkeit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchschnittliche Ohrmarken-Verlustrate bei den mit den angebotenen Ohrmarken gekennzeichneten Tieren (lebenslang, mindestens über die Dauer von 5 Jahren betrachtet)
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-25 📅
Name: Allflex Group Germany GmbH
Postanschrift: Luxemburger Str. 1
Postort: Bad Bentheim
Postleitzahl: 48455
Land: Deutschland 🇩🇪
Grafschaft Bentheim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 184 800 EUR 💰
171 000 EUR 💰
107 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 462 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 232-568674
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 189-459061
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Die Angabe unter I.3 zum eingeschränkten Zugang zu den Auftragsunterlagen ist technisch bedingt durch das genutzte System.
Die Unterlagen können unter der dort genannten Adresse und Auswahl des Bereichs „Vergabeverfahren Ohrmarken“ unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Ohrmarken zur amtlichen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Kurze Beschreibung:
— Artikel 4 in Verbindung mit Abschnitt A des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17.12.2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 8) in der jeweils geltenden Fassung,
Mehr anzeigen
Kurze Beschreibung:
Der jährliche Bedarf für die Kennzeichnung von Schweinen nach § 39 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung vom 3.3.2010 (BGBl. I S. 203) in der jeweils geltenden Fassung liegt in Thüringen bei ca. 1 500 000 Stück konventionelle Einzelohrmarken.
Mehr anzeigen
Bei der förmlichen Ausführung der Ohrmarken ist § 39 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV) in der Fassung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschaffenheit und Konstruktion der angebotenen Ohrmarken sind geeignet, nach Einziehen der Ohrmarken die Wundheilung am Ohr zu fördern (Gewebeverträglichkeit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchschnittliche Ohrmarken-Verlustrate bei den mit den angebotenen Ohrmarken gekennzeichneten Tieren (lebenslang, mindestens über die Dauer von 5 Jahren betrachtet)
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-25 📅
Name: Allflex Group Germany GmbH
Postanschrift: Luxemburger Str. 1
Postort: Bad Bentheim
Postleitzahl: 48455
Land: Deutschland 🇩🇪
Grafschaft Bentheim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 184 800 EUR 💰
171 000 EUR 💰
107 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen können unter der dort genannten Adresse und Auswahl des Bereichs „Vergabeverfahren Ohrmarken“ unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Quelle: OJS 2019/S 232-568674 (2019-11-27)
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