Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises

Rhein-Sieg-Kreis

Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-08 Auftragsbekanntmachung
2019-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 0271-22-19-VgV
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Fax: +49 2241/13-3165 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBYGTU/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBYGTU 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-11 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 132-323437
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM, Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung) für die Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Weitere Erfüllungsorte:
— Berufskolleg Hennef, Fritz-Jacobi-Str. 20, 53773 Hennef,
— Berufskolleg Troisdorf, Kerschensteinstr. 1+4, 53844 Troisdorf,
— Berufskolleg Siegburg, Hochstr. 1, 53721 Siegburg,
— Berufskolleg Bonn, Rochusstr. 30, 53111 Bonn-Duisdorf,
— Vorgebirgsschule Alfter, Schlossweg 6, 53347 Alfter,
— Heinrich-Hanselmann-Schule, Arnold-Janssen-Str. 25c, 53757 Sankt Augustin.
Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen (SLP, Niederspannung ohne Leistungsmessung) für die Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— EB Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim,
— EB Eitorf, Brückenstr. 25, 53783 Eitorf,
— JHZ Eitorf, Markt 10-11, 53783 Eitorf,
— JHZ1 Eitorf, Markt 21, 53783 Eitorf,
— Verwaltungsgebäude (Neubau), Am Eichelkamp 17, 53784 Eitorf,
— EB Rheinbach, Aachener Str. 16, 53359 Rheinbach,
— Nebenstelle Rheinbach, Grabenstr. 39, 53359 Rheinbach,
— Verwaltungsgebäude, Koblenzer Str. 6, 53359 Rheinbach,
— Außenstelle Berufskolleg Siegburg, Schöllerstr. 31, 53783 Eitorf,
— Außenstelle Berufskolleg Siegburg, Gartenstr. 2, 53819 Neunkirchen-Seelscheid,
— Schule, Gartenstr. 1, 53721 Siegburg,
— Außenstelle Richard-Schirrmann-Schule, Hochstr. 9, 53721 Siegburg,
— Waldschule, Witterschlicker Allee 6, 53347 Alfter,
— Schule an der Wicke, Kirchgasse 24, 53347 Alfter,
— Richard-Schirrmann-Schule (Stammschule), Im Bröltal 7, 53773 Hennef-Bröl,
— Förderschule Rossel, Rossler Str. 2, 51570 Windeck,
— Feuerwache, Neuenhof 1c, 53721 Siegburg,
— Rettungswache, Rathausstr. 5, 53332 Bornheim,
— Rettungswache, Zanderstr. 36, 53804 Much,
— Rettungswache, St.-Florian-Str. 8, 53809 Ruppichteroth,
— Rettungswache (Neubau), Kölnstr. 120, Swisttal,
— Kindergarten, Arndtstr. 4a, 53721 Siegburg,
— Wohngebäude, Gottfried-Salz-Str. 12, 53757 Sankt Augustin,
— Burgruine Windeck, An der Burgruine/Oben am Schlossberg/Im Thal 700, 51570 Windeck,
— Museum, Bergstr. 9, 51570 Windeck.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreishaus Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
weitere Erfüllungsorte siehe auch Ziffer II.2.4)
Inspe Bonner Str.
weitere Erfüllungsorte siehe Ziffer II.2.4)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) unverzüglich anzeigen. Es werden daher nur Angebote von Bietern akzeptiert, die auf der Website der Bundesnetzagentur gelistet sind. Energieversorungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen als Energieversorgungsunternehmen von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedsstaats ordnungsgemäß zugelassen sein und dies auf Verlangen der Vergabestelle – ggf. mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache – nachweisen.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Abschluss des Integritätsvertrags (Muster s. Vergabeportal);
2) Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php 🌏
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBYGTU/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Mehr anzeigen
1) Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes Preisblatt,
— ausgefülltes Stammdatenblatt,
— ausgefülltes Formblatt zur Berechnung der CO2-Minderung,
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend),
— Formblatt „Unteraufträge“.
2) Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Verpflichtungserklärung zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umweltnutzens,
— Nachweis über die Eintragung als Energieversorgungsunternehmen bei der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des Bieters (nur für Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten).
3) Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl):
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert),
— Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags,
— Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen.
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Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
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Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
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Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Diesbezügliche Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgen (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYGTU

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-2120 📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich frühestens 10 Tage nach Absendung (auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 132-323437 (2019-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 189-459402
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 132-323437
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY74Q
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Leistungsgemessene Abnahemstellen (RLM, Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung) für die Liegenschaften des Rhein-Sieg-Kreises
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg,
Berufskolleg Hennef
Fritz-Jacobi-Str. 20
53773 Hennef,
Berufskolleg Troisdorf
Kerschensteiner Str. 1+4
53844 Troisdorf,
Berufskolleg Siegburg...
Inspe Bonner Str. 53721 Siegburg,
EB Bornheim
Brunnenallee 31
53332 Bornheim,
EB Eitorf
Brückenstr. 25
53783 Eitorf,
JHZ Eitorf
Markt 10-11
JHZ1 Eitorf
Markt 21
Verwaltu...

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-17 📅
Name: Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH
Postanschrift: Christoph-Probst-Weg 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Rhenag AG
Postanschrift: Bachstr. 3
Postort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY74Q

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 189-459402 (2019-09-26)