Auftragsbekanntmachung (2019-11-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hauzenberg
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Marktplatz 10
Postort: Hauzenberg
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hauzenberg Herr Christian Kinateder
Telefon: +49 85863057📞
E-Mail: christian.kinateder@hauzenberg.de📧
Fax: +49 0858630140 📠
Region: Passau, Landkreis🏙️
URL: https://www.hauzenberg.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.aumass.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Stadt Hauzenberg
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Marktplatz 10
Postort: Hauzenberg
Kontaktperson: Stadt Hauzenberg Herr Christian Kinateder
Telefon: +49 85863057📞
Telefon: +49 0858630140 📠
Adresse des Käuferprofils: https://www.aumass.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.aumass.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Schutzkleidung gem. EN 469 für die Stadt Hauzenberg und die Gemeinde Thyrnau”
Produkte/Dienstleistungen: Spezial-Arbeitskleidung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Feuerwehr-Schutzleidung gem. DIN EN 469:2007-02, insgesamt min. 350 Jacken Stufe 2 und 400 Hosen Stufe 2 verteilt auf 4 Jahre.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 295 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Passau, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauzenberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Feuerwehr-Schutzleidung gem. DIN EN 469:2007-02, insgesamt min. 350 Jacken Stufe 2 und 400 Hosen Stufe 2 verteilt auf 4 Jahre.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Beschaffenheit, Ausführung und Verarbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 125
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Praxistest
Preis (Gewichtung): 500
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 295 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot ist ein kompletter Anzug (möglichst Größe L) dem Leistungsverzeichnis entsprechend beizulegen. Dieser Anzug wird für den Praxistest...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot ist ein kompletter Anzug (möglichst Größe L) dem Leistungsverzeichnis entsprechend beizulegen. Dieser Anzug wird für den Praxistest herangezogen.
Der Anzug wird nach dem Test und der Auftragsvergabe dem Bieter zurückgegeben. Übliche Gebrauchspuren (Brandsimulationsanlage, Tragetest, Ankleidetests etc.) sind zu erwarten und in Kauf zu nehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-17
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hauzenberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nichtöffentliches Verfahren - mind. 2 Mitarbeiter der Verwaltung
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Mit dem Angebot ist ein kompletter Anzug (möglichst Größe L) dem Leistungsverzeichnis entsprechend beizulegen. Dieser Anzug wird für den Praxistest...”
Mit dem Angebot ist ein kompletter Anzug (möglichst Größe L) dem Leistungsverzeichnis entsprechend beizulegen. Dieser Anzug wird für den Praxistest herangezogen.
Der Anzug wird nach dem Test und der Auftragsvergabe dem Bieter zurückgegeben. Übliche Gebrauchspuren (Brandsimulationsanlage, Tragetest, Ankleidetests etc.) sind zu erwarten und in Kauf zu nehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2019/S 218-534546 (2019-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 261429.41 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 218-534546
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Lieferung von Schutzkleidung gem.EN 469 für die Stadt Hauzenberg und die Gemeinde Thyrnau”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Texport Handelsgesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: At
Postanschrift: Franz Sauer Straße
Postort: Salzburg
Postleitzahl: 5020
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Österreich 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 295 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 261429.41 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 039-092198 (2020-02-21)