Lieferung von Sommerjacke und Winterparka Ordnungsamt
Logistik Zentrum Niedersachsen
Lieferung von Sommerjacken und Winterparka für die Ordnungsämter gem. TL-B 94 Ausgabe November 2016 und TL-B 93 Ausgabe November 2016.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-28.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • ELVE AG
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-02-28 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-06-27 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wetterfeste Kleidung
Referenznummer: 02.41-66/2019
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wetterfeste Kleidung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wetterfeste Kleidung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen
Postanschrift: Gimter Str. 26
Postleitzahl: 34346
Postort: Hann. Münden
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: tuelay.gerlach@lzn.de 📧
Telefon: +49 5541 / 702-750 📞
Fax: +49 5541 / 702-749 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYKE3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYKE3 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-05 📅
Datum des Beginns: 2019-05-31 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 045-102466
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tülay Gerlach
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYKE3/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 045-102466 (2019-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wetterfeste Kleidung
Referenznummer: 02.41-66/2019
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Sommerjacken und Winterparka für die Ordnungsämter gem. TL-B 94 Ausgabe November 2016 und TL-B 93 Ausgabe November 2016.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wetterfeste Kleidung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wetterfeste Kleidung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen
Postanschrift: Gimter Str. 26
Postleitzahl: 34346
Postort: Hann. Münden
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: tuelay.gerlach@lzn.de 📧
Telefon: +49 5541 / 702-750 📞
Fax: +49 5541 / 702-749 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYKE3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYKE3 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-05 📅
Datum des Beginns: 2019-05-31 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 045-102466
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1500 Stück Sommerjacken und 1200 Stück Winterparka für die Ordnungsämter innerhalb Deutschlands.
Beschreibung der Optionen: 2 x 12 Monate Vertragslaufzeit
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Logistik Zentrum Niedersachsen
Gimter Str. 26
34346 Hann. Münden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Außerdem hat der Bieter die Eigenerklärung „Erklärung der Bietergemeinschaft" mit Angaben zu den Rechtsverhältnissen der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter diese Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten dem Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen (Verpflichtungserklärung).
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— im Falle einer Bietergemeinschaft: „Erklärung der Bietergemeinschaft" und „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern: „Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen" und „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— im Falle der Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten: „Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten" und „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen).
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Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Der Bieter hat in dem Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen, zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen, zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie zu den gewerblichen Schutzrechten zu machen.
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Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i. S. v. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB).
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Angebotsmuster:
1 x Sommerjacke, Gr. M
1 x Winterparka, Gr. M
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot einzureichende Erklärungen bzw. Nachweise:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG,
— Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt) (Muster/sonstige Anforderungen(Zertifikate usw.),
— Angebotsmuster:
1 x Sommerjacke, Gr. M
1 x Winterparka, Gr. M
— Öko-Tex Standard 100 Kl. 2 Zertifikate für alle eingesetzten, zertifizierbaren Materialien,
— Technische Datenblätter des Oberstoffes und der Futterstoffe.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tülay Gerlach
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYKE3/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren æ Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Die Angebotsmuster sind mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsmuster im Vergabeverfahren, nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen und zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Gimter-Str. 26 34346 Hann. Münden
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Die Annahme erfolgt beim Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 6.00 Uhr bis 15.00 Uhr, sowie Freitag und an Tagen vor Feiertagen von 6.00 Uhr bis 14.00 Uhr).
Maßgeblich ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht das Datum des Poststempels oder Angaben/ Belege von Post-/Kurierdiensten oder des Bieters. Der Bieter trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYKE3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 045-102466 (2019-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Hannoversch Münden
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 124-302708
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 045-102466
ABl. S-Ausgabe: 124
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 34346 Hannoversch Münden
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lieferbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferkontinuität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-20 📅
Name: Elve ag
Postort: Kavala
Land: Griechenland 🇬🇷
Θάσος, Καβάλα 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 124-302708 (2019-06-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Hannoversch Münden
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 124-302708
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 045-102466
ABl. S-Ausgabe: 124
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 34346 Hannoversch Münden
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lieferbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferkontinuität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-20 📅
Name: Elve ag
Postort: Kavala
Land: Griechenland 🇬🇷
Θάσος, Καβάλα 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Mehr anzeigen
Die Angebotsmuster sind mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsmuster im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen und zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Gimter-Str. 26 34346 Hannoversch Münden
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYJ4D
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
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