Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Stiefel, sportlich und Stiefel, SEK/MEK
02.203-127/2019
Produkte/Dienstleistungen: Schuhe mit Oberteil aus Leder📦
Kurze Beschreibung:
“LOS 1 Lieferung von Stiefel, SEK/MEK
LOS 2 Lieferung von Stiefel, sportlich Damen und Herren.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“LOS 1 Lieferung von Stiefel, SEK/MEK
LOS 2 Lieferung von Stiefel, sportlich Damen und Herren.”
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Stiefel, SEK/MEK
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schuhe mit Oberteil aus Leder📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Logistik Zentrum Niedersachsen
Gimter Str. 26
34346 Hann. Münden
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 7 600 Paar Stiefel, SEK/MEK gem. TL-B 604 Ausgabe 05/2019.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lieferbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-09 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Option der Verlängerung zu jeweils 2-mal 12 Monaten.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Bei Punktgleichheit der Zuschlagskriterien entscheidet der niedrigere Wertungspreis.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Stiefel, sportlich Damen und Herren
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 4 400 Paar Stiefel, sportlich Damen und 14 400 Paar Stiefel, sportlich Herren gem. TL-B 602 Ausgabe 05/2019.” Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-09 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Außerdem hat der Bieter die Eigenerklärung „Erklärung der Bietergemeinschaft" mit Angaben zu den Rechtsverhältnissen der Bietergemeinschaft beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter diese Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten dem Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen (Verpflichtungserklärung).
— im Falle einer Bietergemeinschaft: „Erklärung der Bietergemeinschaft" und „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
— im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern: „Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen" und „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
— im Falle der Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten: „Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten" und „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
— Lieferkontinuität: Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferkontinuität anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen,
— Angebotsmuster zu LOS 1: Es sind 3 Paar Stiefel SEK/MEK in der Größe 8,5 einzureichen. Zusätzlich ist ein Stiefel als Schnittmodell (Längsschnitt) einzureichen,
— Angebotsmuster zu LOS 2: Es sind je 1 Paar Herrenstiefel, sportlich in der Größe 8,5 und 1 Paar Damenstiefel, sportlich in der Gr. 5,5 einzureichen. Zusätzlich sind je ein Stiefel als Schnittmodell (Längsschnitt) in den Größen 8,5 und 5,5 einzureichen,
— Technische Datenblätter mit einer vollständigen Angabe der geforderten technischen Materialeigenschaften der eingesetzten Materialien sind dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck „Angaben zur Firma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck „Angaben zur Firma und Firmenprofil" auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter hat in dem Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen, zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen, zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie zu den gewerblichen Schutzrechten zu machen.
Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i. S. v. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB).
Angebotsmuster zu LOS 1: Es sind 3 Paar Stiefel SEK/MEK in der Größe 8,5 einzureichen.
Zusätzlich ist ein Stiefel als Schnittmodell (Längsschnitt) einzureichen. Stiefel ohne herausnehmbare Innensohle werden ebenfalls nicht gewertet. Angebote ohne Muster in der geforderten Größe und Schnittmodell werden von der Wertung ausgeschlossen.
Angebotsmuster zu LOS 2: Es sind je 1 Paar Herrenstiefel, sportlich in der Größe 8,5 und 1 Paar Damenstiefel, sportlich in der Gr. 5,5 einzureichen.
Zusätzlich sind je ein Stiefel als Schnittmodell (Längsschnitt) in den Größen 8,5 und 5,5 einzureichen. Angebote ohne Muster in den geforderten Größen und Schnittmodell werden von der Wertung ausgeschlossen.
Technische Datenblätter mit einer vollständigen Angabe der geforderten technischen Materialeigenschaften der eingesetzten Materialien sind dem Angebot beizufügen. Angebote ohne diese Unterlagen werden nicht gewertet.
— Lieferkontinuität: Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferkontinuität anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit dem Angebot einzureichende Erklärungen bzw. Nachweise:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit dem Angebot einzureichende Erklärungen bzw. Nachweise:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil")
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG
— Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
— Lieferkontinuität: Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferkontinuität anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-28
12:00 📅
“Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Die Angebotsmuster sind mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsmuster im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen und zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Gimter-Str. 26 34346 Hann. Münden
Die Annahme erfolgt beim Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 6.00 Uhr bis 15.00 Uhr, sowie Freitag und an Tagen vor Feiertagen von 6.00 Uhr bis 14.00 Uhr).
Maßgeblich ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht das Datum des Poststempels oder Angaben/Belege von Post-/Kurierdiensten oder des Bieters. Der Bieter trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYJX9
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2019/S 134-329125 (2019-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— Los 1 Lieferung von Stiefel, SEK/MEK,
— Los 2 Lieferung von Stiefel, sportlich Damen und Herren.”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 0.01
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1.00
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 7600 Paar Stiefel, SEK/MEK gem. TL-B 604 Ausgabe 05/2019.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 4 400 Paar Stiefel, sportlich Damen und 14.400 Paar Stiefel, sportlich Herren gem. TL-B 602 Ausgabe 05/2019.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 134-329125
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 02.203-127/2019
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Stiefel SEK/MEK
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Haix Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH
Postanschrift: Auhofstraße 10
Postort: Mainburg
Postleitzahl: 84048
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kelheim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 0.01
Höchstes Angebot: 1.00
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Stiefel, sportlich Damen und Herren
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.6.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Die Angebotsmuster sind mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsmuster im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen und zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb
Gimter-Str. 26
34346 Hann. Münden
Die Annahme erfolgt beim Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 6:00 Uhr bis 15:00 Uhr, sowie Freitag und an Tagen vor Feiertagen von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr).
Maßgeblich ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht das Datum des Poststempels oder Angaben/Belege von Post-/Kurierdiensten oder des Bieters. Der Bieter trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYUCY
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
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Quelle: OJS 2019/S 220-539352 (2019-11-12)