Lieferung von Strom (100 % Ökostrom entsprechend den in der Leistungsbeschreibung dargelegten Anforderungen) für die Straßenbeleuchtung der teilnehmenden kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Strom (100 % Ökostrom) für die Straßenbeleuchtung kreisangehöriger Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
LKOS 2019 - 256”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Strom (100 % Ökostrom entsprechend den in der Leistungsbeschreibung dargelegten Anforderungen) für die Straßenbeleuchtung der teilnehmenden...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Strom (100 % Ökostrom entsprechend den in der Leistungsbeschreibung dargelegten Anforderungen) für die Straßenbeleuchtung der teilnehmenden kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.
1️⃣
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“49082 Osnabrück vgl. Liste der Abnahmestellen und Angabe der weiteren Auftraggeber”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Osnabrück vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. §§ 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV die Lieferung von Strom (100 % Ökostrom entsprechend...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Osnabrück vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. §§ 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV die Lieferung von Strom (100 % Ökostrom entsprechend den in der Leistungsbeschreibung dargelegten Anforderungen) für die Straßenbeleuchtung der teilnehmenden kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden ab dem 1.1.2020. Die Teilnehmer sind der Auftragsbekanntmachung und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Gesamtstrombedarf der 63 Abnahmestellen lag im Jahr 2018 bei 4 743 890 kWh.
Die Erstlaufzeit endet am 21.12.2022. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Vgl. § 8 der Besonderen Vertragsbedingungen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. AVPQ oder HPQR) vorliegen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. AVPQ oder HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn eine Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt wird. Bieter, die nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs? oder
Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Stromvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Stromvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Stromvertrieb von 2,0 Mio. EUR/a erzielt haben. Die entsprechenden Angaben sind in der als Anlage beigefügten „Erklärung zum Umsatz und zu den Referenzen" einzutragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden anzugeben. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden anzugeben. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahren mit dem Bieter einen Liefervertrag für Strom oder Erdgas abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernde Abnahmestellen benannt werden. Die entsprechenden Angaben sind in der als Anlage beigefügten „Erklärung zum Umsatz und zu den Referenzen" einzutragen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-30
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-30
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich...”
Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber-/Bieterfragen sind bis spätestens 23.10.2019 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebots darauf, dass
— die Beifügung Ihrer Geschäftsbedingungen regelmäßig zum Ausschluss des Angebots führt, da hierdurch die vom Auftraggeber gestellten Auftragsbedingungen abgeändert werden,
— jede Ergänzung, Streichung oder sonstige Änderung von Leistungspositionen zum Ausschluss führt, da hierdurch die Vergabeunterlagen unzulässig verändert werden,
— die Nichtangabe von geforderten Angaben und Preisen im Leistungsverzeichnis zum Ausschluss führen kann, wenn diese für die Angebotswertung erforderlich ist.
Der Bieter verpflichtet sich, Angebotsunterlagen nur zum Zwecke der Beteiligung am Vergabeverfahren zu verwenden und nur nach schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben und sämtliche durch die Erstellung des Angebotes und im Falle einer Beauftragung erlangte Kenntnisse über Belange des Auftraggebers geheim zu halten.
Soweit nicht anders geregelt, gelten die beigefügten „Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen".
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYJA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.7. 2018(BGBl. I S. 1151), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 188-456665 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-07) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Postort: Dissen a. T.W.
Postort: Hilter a.T.W.
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 188-456665
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Versmold GmbH
Postanschrift: Nordfeldstraße 5
Postort: Versmold
Postleitzahl: 33775
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Gütersloh🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich...”
Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u. a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber-/Bieterfragen sind bis spätestens 23.10.2019 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebots darauf, dass
— die Beifügung Ihrer Geschäftsbedingungen regelmäßig zum Ausschluss des Angebots führt, da hierdurch die vom Auftraggeber gestellten Auftragsbedingungen abgeändert werden,
— jede Ergänzung, Streichung oder sonstige Änderung von Leistungspositionen zum Ausschluss führt, da hierdurch die Vergabeunterlagen unzulässig verändert werden,
— die Nichtangabe von geforderten Angaben und Preisen im Leistungsverzeichnis zum Ausschluss führen kann, wenn diese für die Angebotswertung erforderlich ist.
Der Bieter verpflichtet sich, Angebotsunterlagen nur zum Zwecke der Beteiligung am Vergabeverfahren zu verwenden und
Nur nach schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben und sämtliche durch die Erstellung des Angebotes und im Falle einer Beauftragung erlangte Kenntnisse über Belange des Auftraggebers geheim zu halten.
Soweit nicht anders geregelt, gelten die beigefügten „Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen".
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYGCL
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 005-006557 (2020-01-07)