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Ort der Leistung: Wittenberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lutherstadt Wittenberg
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Strom an die Abnahmestellen der Lutherstadt Wittenberg.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es ist die Nutzung einer Verlängerungsoption mit zweimal ein oder einmal 2 Jahren möglich.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder ein anerkannter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder ein anerkannter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
(z. B. Bankauskunft; – Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz, bezüglich Stromlieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder ein anerkannter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form der Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
(z. B. Referenzen der letzten 3 Jahre).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Erklärung gemäß § 10, 12 und 13 Landesvergabegesetz Land Sachsen Anhalt
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle beim Hauptauftraggeber
2.Etage
Raum 2.53
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
“Auskünfte zu den Vergabeunterlagen und andere Bieteranfragen sind bis spätestens 26.7.2019 in schriftlicher Form oder per E-Mail beim Hauptauftraggeber...”
Auskünfte zu den Vergabeunterlagen und andere Bieteranfragen sind bis spätestens 26.7.2019 in schriftlicher Form oder per E-Mail beim Hauptauftraggeber anzufordern bzw. einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: angela.schaefer@lwva.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: angela.schaefer@lwva.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 123-299953 (2019-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung Elektroenergie 2020-2021
— 227 SLP-Lieferstellen allgemein Versorgung ca. 1 253 692 kWh,
— 141 SLP-Lieferstellen der Städtischen...”
Kurze Beschreibung
Lieferung Elektroenergie 2020-2021
— 227 SLP-Lieferstellen allgemein Versorgung ca. 1 253 692 kWh,
— 141 SLP-Lieferstellen der Städtischen Straßenbeleuchtung mit Eintarifmessung oder Zweitarifmessung ca. 2 089 070 kWh,
— 3 RLM Lieferstellen 469 575 kWh.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 000 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 123-299953
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: VgV 22/2019 EU
Titel: Lieferung von Strom 2020-2021
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Wittenberg GmbH
Postanschrift: Lucas-Cranach-Straße 22
Postort: Lutherstadt Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wittenberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 849 638 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 196-475847 (2019-10-08)