Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, § 44 VgV: Angaben zu der/dem Bieter/in (siehe Anlage 4_Angebotsvordruck und Bietererklärungen)
Bieter/innen/bogen (entspricht Punkt IV.3)): die/der Bieter/in hat die Bezeichnung ihres/seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieter/innen/bogen entsprechend Formularblatt I ist von der/dem Bieter/in und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmer/inne/n auszufüllen.
Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmer/inne/n (nur soweit einschlägig; entspricht Punkt IV.7)): die/der Bieter/in hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer/innen, sofern diese bereits feststehen. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen.
Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Punkt IV.8)): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung der/dem Bieter/in die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Punkt IV.4)): in der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner/innen der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Punkt IV.9)).
Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen
Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Punkt IV.10))
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: Vorlage eines Nachweises zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, die den gesamten Vertragszeitraum abdeckt. Sollte es sich um eine Versicherung handeln, die sich automatisch verlängert, bitten wir um eine Eigenerklärung, den Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Kommt die/der Bieter/in für die Zuschlagserteilung in Betracht, holt die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung ein.