Der Freistaat Bayern, vertreten durch die staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ökostrom für Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus.
Losaufteilung in Nord-, Ost- und Südbayern. Gesamtvolumen jährlich rund 1 260 000 kWh. Beteiligt sind 40 Behörden mit den dazugehörigen Liegenschaften. 136 SLP-Messeinrichtungen.
Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre ohne Verlängerungsoptionen. Lieferbeginn ist der 1.1.2020.
URL für elektronische Angebotsabgabe: https://www.auftraege.bayern.de
Elektronische Vergabeunterlagen: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252fwFHJa8%252b0ek%253d
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Strom aus erneuerbarer Energie (Ökostrom)
2019S4000006
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch die staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt eine Rahmenvereinbarung für die...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ökostrom für Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus.
Losaufteilung in Nord-, Ost- und Südbayern. Gesamtvolumen jährlich rund 1 260 000 kWh. Beteiligt sind 40 Behörden mit den dazugehörigen Liegenschaften. 136 SLP-Messeinrichtungen.
Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre ohne Verlängerungsoptionen. Lieferbeginn ist der 1.1.2020.
URL für elektronische Angebotsabgabe: https://www.auftraege.bayern.de
Elektronische Vergabeunterlagen: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252fwFHJa8%252b0ek%253d
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nordbayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Regierungsbezirke Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken mit jährlich rund 456 000 kWh und 53 SLP-Messeinrichtungen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ostbayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern mit jährlich rund 367 000 kWh und 34 SLP-Messeinrichtungen.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Südbayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regierungsbezirke Schwaben und Oberbayern mit jährlich rund 441 000 kWh und 49 SLP-Messeinrichtungen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Gesamtumsatz nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter dies ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen,
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter dies ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen,
— Bilanzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
— Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit geeigneten Deckungssummen bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eine Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eine Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Leistungen aus den letzten 3 Jahren, mit Bezeichnung der Leistung, Angabe des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens 3 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach §123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in §123 GWB genannten Tatbestände o. vergl. Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist u. nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach §30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung u. zu umwelt-,sozial- o. arbeitsrechtlichen Verpflichtungen,
— Eigenerklärung bzgl. §21 AEntG, §19 MiLoG, §98c AufenthG und §21 SchwarzArbG,
— Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen u. Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken bewirken,
— Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation, Insolvenz u. Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft..
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-16
10:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Zum Ende der Vertragslaufzeit. Ende 2022.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion.
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Quelle: OJS 2019/S 157-387156 (2019-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 157-387156
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Nordbayern
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Ostbayern
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Landshut
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84028
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Südbayern
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 201-488238 (2019-10-14)