Der Freistaat Bayern, vertreten durch die staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ökostrom für Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus. Losaufteilung in Nord-, Ost- und Südbayern. Gesamtvolumen jährlich rund 1 260 000 kWh. Beteiligt sind 40 Behörden mit den dazugehörigen Liegenschaften. 136 SLP-Messeinrichtungen. Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre ohne Verlängerungsoptionen. Lieferbeginn ist der 1.1.2020. URL für elektronische Angebotsabgabe: https://www.auftraege.bayern.de Elektronische Vergabeunterlagen: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252fwFHJa8%252b0ek%253d
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2019S4000006
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ökostrom für Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus.
Losaufteilung in Nord-, Ost- und Südbayern. Gesamtvolumen jährlich rund 1 260 000 kWh. Beteiligt sind 40 Behörden mit den dazugehörigen Liegenschaften. 136 SLP-Messeinrichtungen.
Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre ohne Verlängerungsoptionen. Lieferbeginn ist der 1.1.2020.
URL für elektronische Angebotsabgabe: https://www.auftraege.bayern.de
Elektronische Vergabeunterlagen: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252fwFHJa8%252b0ek%253d
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ökostrom für Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus.
Losaufteilung in Nord-, Ost- und Südbayern. Gesamtvolumen jährlich rund 1 260 000 kWh. Beteiligt sind 40 Behörden mit den dazugehörigen Liegenschaften. 136 SLP-Messeinrichtungen.
Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre ohne Verlängerungsoptionen. Lieferbeginn ist der 1.1.2020.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Landshut, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-16 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 157-387156
ABl. S-Ausgabe: 157
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ökostrom für Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Ökostrom für Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus.
Losaufteilung in Nord-, Ost- und Südbayern. Gesamtvolumen jährlich rund 1 260 000 kWh. Beteiligt sind 40 Behörden mit den dazugehörigen Liegenschaften. 136 SLP-Messeinrichtungen.
Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre ohne Verlängerungsoptionen. Lieferbeginn ist der 1.1.2020.
Bezeichnung des Loses: Nordbayern
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Regierungsbezirke Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken mit jährlich rund 456 000 kWh und 53 SLP-Messeinrichtungen.
Bezeichnung des Loses: Ostbayern
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern mit jährlich rund 367 000 kWh und 34 SLP-Messeinrichtungen.
Bezeichnung des Loses: Südbayern
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Regierungsbezirke Schwaben und Oberbayern mit jährlich rund 441 000 kWh und 49 SLP-Messeinrichtungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters…
… für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Gesamtumsatz nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter dies ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen,
… im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter dies ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen,
— Bilanzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
— Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit geeigneten Deckungssummen bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer bestehenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit geeigneten Deckungssummen bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eine Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Leistungen aus den letzten 3 Jahren, mit Bezeichnung der Leistung, Angabe des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen,
— Eine Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Leistungen aus den letzten 3 Jahren, mit Bezeichnung der Leistung, Angabe des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens 3 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach §123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in §123 GWB genannten Tatbestände o. vergl. Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist u. nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach §30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach §123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in §123 GWB genannten Tatbestände o. vergl. Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist u. nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach §30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung u. zu umwelt-,sozial- o. arbeitsrechtlichen Verpflichtungen,
— Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen u. Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken bewirken,
— Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation, Insolvenz u. Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft..
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Zum Ende der Vertragslaufzeit. Ende 2022.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion.
Quelle: OJS 2019/S 157-387156 (2019-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-25 📅
Name: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-07 📅
Name: Stadtwerke Landshut
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land: Landshut, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.