Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Soweit nachfolgend nicht ausdrücklich neben den immer zwingend mit Angebotsabgabe einzureichenden Leistungsverzeichnis und Angebotsschreiben die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, gilt: Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht, nicht ausreichend oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen:
1) CE-Zeichen am Gerät und CE-Erklärung in Schriftform Bekundung der Konformität mit den Sicherheitsbestimmungen der EU für alle unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallende Bauteile der zu liefernden Produkte (einmal je Gerätetyp);
2) GS-Zeichen am Gerät bzw. GS-Zertifikate in Schriftform oder gleichwertige Unterlagen gemäß Anlage 7, Nr. 2 Gütesiegel als unabhängiger Nachweis der Sicherheit, mindestens für die elektrische Ausrüstung von Produkten (einmal je Gerätetyp);
3) Schallabsorptionsklasse und Schallabsorptionsgrad (frequenzabhängig numerisch sowie grafisch): Nachweis einer unabhängigen, dafür zugelassenen Mess-stelle gemäß Anlage 7 Nr. 7. Schallabsorptionsklasse mindestens „C" (vorzugsweise „B" oder sogar „A").
Schallabsorptionsgrad αW:
— größer oder gleich 0,65 und
— unter 400 Hz größer oder gleich 0,4 und
— über 2 000 Hz größer oder gleich 0,7.
Grafische Darstellung des frequenzabhängigen Verlaufes des Schallabsorptionsgrades mindestens von 250 Hz bis 3 000 Hz.
4) Güteklasse der verwendeten Holz-plattenwerkstoffe: Nachweis einer unabhängigen, dafür zugelassenen Messstelle gemäß Anlage 7, Nr. 8.
Vorzugsweise Güteklasse „E0" (formaldehydfrei), mindestens jedoch „E1" (formaldehydarm);
5) Anlage E1 Eigenerklärung, über mindestens 3 Referenzkunden zu verfügen, deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind und deren Benennung mit Ansprechpartern;
6) Anlage E2 Eigenerklärung, über eine Haftpflichtversicherung verfügen oder nach Zuschlag abzuschließen. Die Höhe der Haftpflichtversicherungsdeckung pro Vertragsjahr beträgt pauschal für Personen, Sach- und sämtliche Vermögensschäden mind. 500 000,00 EUR;
7) Anlage E3 Bietergemeinschaftserklärung (zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen);
8) Anlage E4 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit;
9) Anlage E5 Eigenklärung zur Tariftreue;
10) Anlage 4 Die Bewerber werden gebeten, mit Angebotsabgabe eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a der Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage „Gewerbezentralregister".