Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1)* Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV)
2) * Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen: – Haftpflichtdeckungshöhe von 2 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden insgesamt – Haftpflichtdeckungshöhe von mind. 1 Million EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr. Die Nachweise für die Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung sind nach Zuschlag auf erstes Anfordern des Auftraggebers vorzulegen. Sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, ist dem Angebot eine Erklärung eines Versicherers beizulegen, in der dieser versichert, zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen des Bieters bereit zu sein. In diesem Fall ist eine Be-triebshaftpflicht auf erstes Anfordern des Auftraggebers im Auftragsfall abzuschließen.
3) Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
4) Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV). Sofern der/die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von 7 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) dem AG vorgelegt werden.
5) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) – falls zutreffend, ist die Erklärung für jedes relevante Los abzugeben – Beabsichtigt der Bieter/Bewerber die Eignungsleihe zu nutzen, ist diese im Angebot transparent (Erklärung) darzulegen.
6) Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend, ist die Erklärung für jedes relevante Los abzugeben
7)* Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
8)* Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
9) Erklärung Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend;
10)* Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten (§ 53 Abs. 8 VgV) – falls zutreffend;
11) – Ausgefülltes Firmenprofil;
12) Die Technischen Lieferbedingungen (TL) des Herstellers sind dem Angebot in deutscher Sprache beizulegen;
13) Die Munition ist mindestens schadstoffreduziert. Entsprechende Nachweise in deutscher Sprache sind dem Angebot beizulegen.
14) Sicherheitsdatenblatt bzw. Sicherheitsinformationsblatt. Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Erklärungen/Nachweise müssen bei Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem nicht gesondert vorgelegt werden. Der Präqualifizierungsnachweis kann in begründeten Fällen in Zweifel gezogen werden. Bestehen diese Zweifel, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Nachweise zu fordern. Beabsichtigt der Bieter/Bewerber die Eignungsleihe nach § 47 VgV zu nutzen, ist diese im Angebot transparent (Erklärung) darzulegen. Die Nachweise und Erklärungen zu den Nummern 1 bis 11 dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Alle Nachweise und Erklärungen müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen durch den AG richtet sich nach § 56 Abs. 2-5 VgV.