Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von vollelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV)
FEM1-0057-2019”
Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Kauf von bis zu 80 voll elektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV), Gewichtsklasse bis max. 3,5 t, in 2 Losen.” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von max. 55 vollelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt max. 80 voll elektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV), Gewichtsklasse bis max. 3,5t....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt max. 80 voll elektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV), Gewichtsklasse bis max. 3,5t. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen (Teillose). Los 1 beinhaltet die Lieferung von grundsätzlich 45 Fahrzeugen sowie optional von bis zu weiteren 10 Fahrzeugen. Los 2 beinhaltet die Lieferung von grundsätzlich 15 Fahrzeugen sowie optional von bis zu weiteren 10 Fahrzeugen. Die Fahrzeuge werden gekauft (keine Miete der Batterie). Eine Lieferung der Fahrzeuge im Jahr 2019 wird angestrebt. Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge sind dem Lastenheft zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reichweite
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35,00
Preis (Gewichtung): 60,00
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-10 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragsbedingungen beinhalten eine Mengenoption je Los.
Los 1 beinhaltet die Lieferung von grundsätzlich 45 Fahrzeugen sowie optional von bis zu...”
Beschreibung der Optionen
Die Vertragsbedingungen beinhalten eine Mengenoption je Los.
Los 1 beinhaltet die Lieferung von grundsätzlich 45 Fahrzeugen sowie optional von bis zu weiteren 10 Fahrzeugen. Los 2 beinhaltet die Lieferung von grundsätzlich 15 Fahrzeugen sowie optional von bis zu weiteren 10 Fahrzeugen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von max. 25 voll elektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2,
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3",
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1" erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
— zum Korruptionsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB,
— über die Zahlung von Steuern,
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
— zum Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV.
Ist mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3):
— zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in folgender Ausprägung a) Gesamtumsatz des Unternehmens und b) Umsatz des Unternehmens nur voll elektrisch betriebene Personenkraftwagen (BEV, Gewichtsklasse bis 3,5 t).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung; Variante1-3):
— zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und Ausbildungsberufen.
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Angebot vorzulegen:
— der vollständig ausgefüllte Fragenkatalog zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) einschließlich aller darin geforderten Unterlagen und Nachweise; hierzu zählen insbesondere,
— ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, welcher nicht älter als 3 Monate sein darf,
— ein Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 ff. oder ein vergleichbares Qualitätsmanagementsystem,
— ein Nachweis über ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 ff. oder ein vergleichbares Umweltmanagementsystem,
— eine Auflistung der vollelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV, Gewichtsklasse bis 3,5t) [Klasse M1], die in den letzten 3 Jahren innerhalb der Europäischen Union geliefert wurden,
— eine verbindliche Erklärung, dass zur Vertragserfüllung, spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung des ersten Fahrzeugs max. 15 Straßenkilometer von der Berliner Landesgrenze entfernt min. ein Servicestützpunkt (zugelassen sind unternehmenseigene Niederlassungen oder Vertragswerkstätten oder Kooperationspartner einschließlich Ersatzteilverkauf) zur Verfügung stehen wird.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Fragenkatalog Eignung einschließlich der Anlage (Eigenerklärung zur Eignung),
— sofern erforderlich, eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe sowie,
— alle geforderten Unterlagen und Nachweise.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-29
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-30
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 125-306906 (2019-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Kauf von bis zu 80 vollelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV), Gewichtsklasse bis max. 3,5 t, in 2 Losen.” Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt max. 80 vollelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV), Gewichtsklasse bis max. 3,5 t....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt max. 80 vollelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV), Gewichtsklasse bis max. 3,5 t. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen (Teillose). Los 1 beinhaltet die Lieferung von grundsätzlich 45 Fahrzeugen sowie optional von bis zu weiteren 10 Fahrzeugen. Los 2 beinhaltet die Lieferung von grundsätzlich 15 Fahrzeugen sowie optional von bis zu weiteren 10 Fahrzeugen. Die Fahrzeuge werden gekauft (keine Miete der Batterie). Eine Lieferung der Fahrzeuge im Jahr 2019 wird angestrebt. Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge sind dem Lastenheft zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Mengenoption je Los Los 1 = 45 Fahrzeuge fest, bis zu 10 weitere Fahrzeuge optional Los 2 = 15 Fahrzeuge fest, bis zu 10 weitere Fahrzeuge optional” Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von max. 25 vollelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV)
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt max. 80 vollelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV), Gewichtsklasse bis max. 3,5t....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt max. 80 vollelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV), Gewichtsklasse bis max. 3,5t. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen (Teillose). Los 1 beinhaltet die Lieferung von grundsätzlich 45 Fahrzeugen sowie optional von bis zu weiteren 10 Fahrzeugen. Los 2 beinhaltet die Lieferung von grundsätzlich 15 Fahrzeugen sowie optional von bis zu weiteren 10 Fahrzeugen. Die Fahrzeuge werden gekauft (keine Miete der Batterie). Eine Lieferung der Fahrzeuge im Jahr 2019 wird angestrebt. Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge sind dem Lastenheft zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 125-306906
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von max. 55 vollelektrisch betriebenen Personenkraftwagen (BEV)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Das o. a. Vergabeverfahren wird aufgrund §57 SektVO aufgehoben.
Es konnte kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden (vgl. § 63 Abs. 1 Satz 3 VgV).” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 166-407494 (2019-08-26)