Lieferung von Weichen 2020 und 2021

AKN Eisenbahn GmbH

Lieferung von Weichen:
— 2 Weichen für Dodenhof (Lieferung Okt. 2020),
— 2 Weichen für Bad Bramstedt (Lieferung Okt. 2020),
— 3 Weichen für Billbrook (Lieferung Mai 2020),
— 1 Weiche für Bf NMS, Bft Boostedt (Lieferung Apr 2020),
— 1 Weiche für Bf Neumünster (Lieferung Apr 2020),
— 1 Weiche Bf Schönkirchen (Lieferung Jun 2020).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-11.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-10-11)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AKN Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Postort: Kaltenkirchen
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4191/933841 📞
E-Mail: m.geng@akn.de 📧
Fax: +49 4191/93398841 📠
Region: Segeberg 🏙️
URL: www.akn.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E25811551 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Weichen 2020 und 2021
Produkte/Dienstleistungen: Weichen 📦
Produkte/Dienstleistungen: MA08 📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Weichen: — 2 Weichen für Dodenhof (Lieferung Okt. 2020), — 2 Weichen für Bad Bramstedt (Lieferung Okt. 2020), — 3 Weichen für Billbrook...”    Mehr anzeigen

1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland 🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein 🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein 🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Weichen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Optionen: — 1 Weiche Bf Sparieshoop (Lieferung für 2020/2021), — 1 Weiche für Kaltenkirchen (Lieferung 2021), — 1 Weiche für Barmstedt (Lieferung 2021), — 1...”    Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gemäß Auftragsunterlagen
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Auftragsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gemäß Auftragsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-19 12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-19 12:00 📅

Ergänzende Informationen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen

“Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe oder Gremiumbeschlüsse auf die Vergabe...”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: www.schleswig-holstein.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 199-484688 (2019-10-11)