Beschreibung der Beschaffung
Zur Aufnahme eines 3. Linearbeschleunigers, dessen technischer Infrastruktur, sowie funktionaler Flächen für die medizinische Betreuung und Auswertung, ist die Herstellung einer weiteren baulichen Nutzfläche auf dem Gelände des Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. erforderlich. Diese Nutzfläche wird als ein Erweiterungsbau errichtet, der unter funktionalen und medizinischen Aspekten eine optimale Verbesserung der Strahlentherapie im Universitätsklinikum Magdeburg ermöglicht.
Das für den Erweiterungsneubau des Linearbeschleunigers 3 zur Verfügung stehende Grundstück liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums und grenzt unmittelbar an die Klinik für Strahlentherapie (Haus 23). Es wird derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die für die Planung zur Verfügung stehende Grundfläche beträgt ca. 950 m.
Neben den Räumen für das Gerät selbst, werden Nutzflächen für die komplexe Haustechnik, die Elektrotechnischen Anlagen und die Gebäudeleittechnik vorgesehen. Räumlichkeiten für das medizinische Personal und für die zu behandelnden Patienten (Untersuchungsräume, Wartebereich, Umkleiden und Bettstellplätze) werden vorgesehen. Im Kellergeschoss ist ein Erweiterungsbau vorgesehen, der sowohl von Haus 23 als auch von außen zugänglich ist.
Auf der begrenzten Grundstücksfläche werden in den Außenanlagen des Gebäudes eine RTW-Vorfahrt, Zuwegungen sowie eine Treppenanlage mit Rampe zum Kellergeschoss vorgesehen. Behindertengerechte Zugänge zum Gebäude nach DIN 18040 sind zu realisieren. Die derzeitigen PKW-Stellplätze im Baufeld werden ersatzweise auf der westlichen Freifläche zwischen Haus 23 und Haus 40 hergestellt.
Bei der Planung und Ausführung des Erweiterungsbaus für den Linearbeschleuniger 3, sind alle gültigen gesetzlichen Normen und Vorschriften konsequent umzusetzen. Das betrifft ebenfalls die zwingende Anwendung aller im Universitätsklinikum Magdeburg geltenden Vorschriften des Brand-und Gesundheitsschutzes, sowie die relevanten Regelungen zur Dokumentation und die Einbeziehung von Pflichtenheften (u. a. für Gebäudeautomation, Anlagenkennzeichnungsschlüssel, CAD und Krankenhaushygiene).
Die für die Projektausführung notwendige Ausschreibung und Bestellung des 3. Linearbeschleunigers ist nicht Bestandteil dieses Projektes. Damit ist für die ausgeschriebenen Planungen das Produkt vorgegeben und die baulichen und haustechnischen Schnittstellen können in die weiteren Planungsstufen einfließen. Eine Anrechnung der Großgerätekosten auf die anrechenbaren Kosten des Planungshonorars erfolgt nicht.
Die Nutz- und Verkehrsflächen müssen optimal gestaltet werden, der Grundsatz der Barrierefreiheit ist vollumfänglich zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Finanzierungsplanung wurde bereits eine Programmvorlage (Bauantrag) erarbeitet.
Insgesamt stehen für das Vorhaben Investitionskosten von ca. 3,78 Mio. EUR brutto (KG 200-700 DIN 276 einschl. Projektsteuerung) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Planungsleistungen in den zu beauftragenden Leistungsbildern (§§ 34, 51, 55 HOAI) auszurichten sind.
Die Unterlagen zur HU-Bau sind zur Prüfung am 30.4.2020 an den AG zu übergeben. Die in Pkt. II.2.7) angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Die Fertigstellung und Schlussabrechnung muss zwingend bis zum 4.10.2021 erfolgt sein, was eine Fertigstellung (einschl. Verwendungsnachweis) bis zum 09/2021 voraussetzt.
Die Vergabestelle/der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/zu ermöglichen.