Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel „03 – Teil 2“ (Bruchköbel-Schöneck)
4231
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Main-Kinzig-Kreises auf der Linie MKK-33.”
1️⃣
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Main-Kinzig-Kreis
Beschreibung der Beschaffung:
“MKK-33: Oberissigheim – Niederissigheim – Bruchköbel – Hanau (Freiheitsplatz)
Das Linienbündel 03 – Teil 2 mit der einzigen Linie MKK-33 bedient im...”
Beschreibung der Beschaffung
MKK-33: Oberissigheim – Niederissigheim – Bruchköbel – Hanau (Freiheitsplatz)
Das Linienbündel 03 – Teil 2 mit der einzigen Linie MKK-33 bedient im Wesentlichen den zwischenörtlichen Verkehr im Korridor Bruchköbel – Hanau.
Kernaufgabe der Linie MKK-33 ist die Anbindung der Stadtteile Ober- und Niederissigheim an die Kernstadt sowie den Bahnhof von Bruchköbel. Außerdem wird die Feinerschließung der Kernstadt, die nicht von den regionalen Linien des RMV bedient wird, gewährleistet.
Daneben stellt die Linie MKK-33 die Verbindung zum Oberzentrum Hanau her und bewältigt die wesentlichen schulrelevanten Verkehrsströme zum innerörtlichen Schulstandort an der Pestalozzistraße und zu den Standorten der weiterführenden Schulen in der Innenstadt von Hanau.
Die Leistung kann ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 5 Fahrzeugen (3 Bn+Anh, 2 Bn) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 274 693 Nkm p. a. sowie gerundeten 11.877 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal und Ausbildungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und Betriebsqualitätskonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-15 📅
Datum des Endes: 2025-12-13 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 3 Jahren bis zum 9.12.2028, d. h. am Samstag vor dem international...”
Beschreibung der Verlängerungen
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 3 Jahren bis zum 9.12.2028, d. h. am Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2029, sowie weiterer 2 x 1 Jahre bis zum 9.12.2029 bzw. 14.12.2030, d. h. am Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2030 bzw. 2031.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vgl. Ziffer II.2.7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 9.2.2019,
— Jahresabschlüsse (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang, sowie ggf. Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, sofern diese gem. HGB für den jeweiligen Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft verpflichtend aufzustellen sind) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 (für 2018: sofern schon vorliegend, falls noch nicht vorliegend: Gewinn- und Verlustrechnung 2018) [für ausländische Bieter: oder vergleichbar],
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 9.2.2019.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-/Fernbus-/Schienenersatz-/Bedarfs-/Mietbus-/Berufs-/Markt-/Theater-/Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/Werks-/Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d. h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zulässig.
“— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen,
—...”
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen,
— Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Hinweis gemäß § 18 Abs. 1 HVTG: In den Vertragsbedingungen vereinbart der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe),
— Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen.
Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
Für den Fall einer Eignungsleihe hinsichtlich des Nachweises „Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen“ hat das andere Unternehmen eine Kopie der Anlage F zum Angebotsschreiben zu verwenden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
— Der Bieter hat ein aus 3 Teilen bestehendes Konzept zur Durchführung des Verkehrs vorzulegen. Das Konzept muss in Textform erstellt werden und mindestens zu folgenden Themen Ausführungen enthalten (Mindestanforderungen an das Konzept), die sich auf die vertragsgegenständliche Leistung beziehen (die inhaltlichen Anforderungen an die 3 Teile des Konzeptes sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen zu entnehmen):
1) Personal- und Ausbildungskonzept;
2) Kundendienst und Betriebsqualitätskonzept;
3) Qualitätssicherungskonzept:
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E64264738 zustellen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2019/S 068-159801 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-18) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Lokale Nahverkehrsorganisation
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“MKK-33: Oberissigheim – Niederissigheim – Bruchköbel – Hanau (Freiheitsplatz)
Das Linienbündel 03 – Teil 2 mit der einzigen Linie MKK-33 bedient im...”
Beschreibung der Beschaffung
MKK-33: Oberissigheim – Niederissigheim – Bruchköbel – Hanau (Freiheitsplatz)
Das Linienbündel 03 – Teil 2 mit der einzigen Linie MKK-33 bedient im Wesentlichen den zwischenörtlichen Verkehr im Korridor Bruchköbel – Hanau.
Kernaufgabe der Linie MKK-33 ist die Anbindung der Stadtteile Ober- und Niederissigheim an die Kernstadt sowie den Bahnhof von Bruchköbel. Außerdem wird die Feinerschließung der Kernstadt, die nicht von den regionalen Linien des RMV bedient wird, gewährleistet.
Daneben stellt die Linie MKK-33 die Verbindung zum Oberzentrum Hanau her und bewältigt die wesentlichen schulrelevanten Verkehrsströme zum innerörtlichen Schulstandort an der Pestalozzistraße und zu den Standorten der weiterführenden Schulen in der Innenstadt von Hanau.
Die Leistung kann ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 5 Fahrzeugen (3 Bn+Anh, 2 Bn) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 274 693 Nkm p.a. sowie gerundeten 11 877 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 068-159801
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Linienbündel „03 – Teil 2" (Bruchköbel-Schöneck)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 99
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 99
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heuser Omnibusunternehmen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kinzigstr. 10
Postort: Langenselbold
Postleitzahl: 63505
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Racktours GmbH & Co. KG
Postanschrift: Auf dem Hessel 8
Postort: Erlensee
Postleitzahl: 63526
Name: Stroh Bus Verkehrs GmbH
Postanschrift: Goethestraße 5
Postort: Altenstadt (Hessen)
Postleitzahl: 63674
Region: Wetteraukreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. um die tatsächliche...”
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. um die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 + 4 VgV).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 057-136459 (2020-03-18)