Im Rahmen des öffentlich geförderten Projekts Living Lab Energy Campus (LLEC) plant das Forschungszentrum Jülich, die Anschaffung eines Batteriespeichersystems (BSS).
Der Lieferumfang erstreckt sich über die Batterie, zugehörige Umrichter und Transformatoren sowie notwendige Sekundärkomponenten.
Das BSS muss auf Lithium-Ionen-Zellen basieren. Bezüglich der Zellchemie werden keine Einschränkungen gemacht.
Das BSS soll im Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, installiert und betrieben werden.
Das BSS wird zur Betriebsoptimierung des LLEC einsetzen.
In diesem Rahmen wird das BSS in das Mittelspannungsnetz des AG integriert, um dort dem Ausgleich zwischen erneuerbarer Erzeugung und Verbrauch auf minütlicher bis stündlicher Basis zu dienen und gleichzeitig dient es als Testplattform für verschiedene Netzanwendungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH -M-EB
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str.
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2461/6196833📞
E-Mail: vergabe-bau@fz-juelich.de📧
Fax: +49 2461/612212 📠
Region: Düren🏙️
URL: http://www.fz-juelich.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71545729🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Einrichtung des Privaten Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Living Lab Energy Campus (LLEC)
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des öffentlich geförderten Projekts Living Lab Energy Campus (LLEC) plant das Forschungszentrum Jülich, die Anschaffung eines...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des öffentlich geförderten Projekts Living Lab Energy Campus (LLEC) plant das Forschungszentrum Jülich, die Anschaffung eines Batteriespeichersystems (BSS).
Der Lieferumfang erstreckt sich über die Batterie, zugehörige Umrichter und Transformatoren sowie notwendige Sekundärkomponenten.
Das BSS muss auf Lithium-Ionen-Zellen basieren. Bezüglich der Zellchemie werden keine Einschränkungen gemacht.
Das BSS soll im Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, installiert und betrieben werden.
Das BSS wird zur Betriebsoptimierung des LLEC einsetzen.
In diesem Rahmen wird das BSS in das Mittelspannungsnetz des AG integriert, um dort dem Ausgleich zwischen erneuerbarer Erzeugung und Verbrauch auf minütlicher bis stündlicher Basis zu dienen und gleichzeitig dient es als Testplattform für verschiedene Netzanwendungen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Akkumulatoren und Batterien📦
Ort der Leistung: Düren🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des öffentlich geförderten Projekts Living Lab Energy Campus (LLEC) plant das Forschungszentrum Jülich, die Anschaffung eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des öffentlich geförderten Projekts Living Lab Energy Campus (LLEC) plant das Forschungszentrum Jülich, die Anschaffung eines Batteriespeichersystems (BSS).
Der Lieferumfang erstreckt sich über die Batterie, zugehörige Umrichter und Transformatoren sowie notwendige Sekundärkomponenten.
Das BSS muss auf Lithium-Ionen-Zellen basieren. Bezüglich der Zellchemie werden keine Einschränkungen gemacht.
Das BSS soll im Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, installiert und betrieben werden.
Das BSS wird zur Betriebsoptimierung des LLEC einsetzen.
In diesem Rahmen wird das BSS in das Mittelspannungsnetz des AG integriert, um dort dem Ausgleich zwischen erneuerbarer Erzeugung und Verbrauch auf minütlicher bis stündlicher Basis zu dienen und gleichzeitig dient es als Testplattform für verschiedene Netzanwendungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-28 📅
Datum des Endes: 2020-06-27 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-16
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Eröffnung sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228 / 9499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1).
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 154-379260 (2019-08-08)
Ergänzende Angaben (2019-09-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH – M-EB
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 154-379260
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-09-16 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-09-30 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-10-31 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-11-24 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2019/S 180-438471 (2019-09-13)
Ergänzende Angaben (2019-09-25)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-09-30 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-08 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-11-24 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-12-02 📅
Zeit: 00:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2020-06-27 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-07-10 📅
Zeit: 00:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-09-16 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-08 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2019/S 187-454747 (2019-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH -M-EB-
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1288486.80 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 154-379260
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 42211531
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: be.storaged GmbH
Postanschrift: Tirpitzstraße 39
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Niedersachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1288486.80 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 134-329468 (2020-07-13)