Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— es besteht kein wirksames Berufsverbot oder wirksames vorläufiges Berufsverbot,
— es bestehen keine rechtskräftigen Urteile gegen mich/uns oder leitende Mitarbeiter wegen z. B. Geldwäsche, Bestechung, Vorteilsgewährung, Diebstahl, Unterschlagung, wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen, Baugefährdung, Gewässer- und Bodenverunreinigung, unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen,
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Erklärung zum NTVergG.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikationsstelle – PQ VOB – oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärung gem. Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl behält der AG sich vor, die angegebenen Nachweise anzufordern. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Jeweilige Präqualifikationsnummer oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt-Eigenerklärung zur Eignung – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des AG vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.