Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LK - Tischlerarbeiten - Schule am Kanstein
S-HAMELN-LK-2019-0005
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerei-Einbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Tischlerarbeiten
1️⃣
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schule am Kanstein, Lauensteinerweg 24, 31020 Salzhemmendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Tischlerarbeiten im Zuge der Erneuerung der Fassade an einem Schulgebäude (Baujahr ca. 1976) im laufenden Betrieb. Die Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt in...”
Beschreibung der Beschaffung
Tischlerarbeiten im Zuge der Erneuerung der Fassade an einem Schulgebäude (Baujahr ca. 1976) im laufenden Betrieb. Die Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt in sieben Fassadenabschnitten.
Umfang der Baumaßnahme: ca. 500 m Holz-Fußbodenschwellen entlang der neu errichteten Gebäudefassade
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Datum des Endes: 2021-10-11 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Erklärung zum NTVergG
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikationsstelle - PQ VOB - oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärung gem. Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl behält der AG sich vor, die angegebenen Nachweise anzufordern. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Präqualifikationsnummer oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des AG vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.
Zusätzlich sind auf Anforderung einzureichen:
— Berufshaftpflichtversicherung,
— Prospekte, technische Datenblätter, Gleichwertigkeitsnachweise
— Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u. a. Leistungen betreffend, die mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u. a. Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikationsstelle - PQ VOB - oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärung gem. Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Gelangt das Angebot eines nicht Präqualifizierten Bieters in die engere Wahl behält der AG sich vor, die angegebenen Nachweise anzufordern. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Präqualifikationsnummer oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt- Eigenerklärungzur Eignung - auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des AG vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hameln Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
“Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2019-0005. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2019/S 046-104665 (2019-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadt Hameln – Zentrale Vergabestelle – im Auftrag des Landkreises Hameln-Pyrmont”
Kontaktperson: Stadt Hameln – Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 31785 Hameln
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LK – Tischlerarbeiten – Schule am Kanstein
S-HAMELN-LK-2019-0005
Kurze Beschreibung: Tischlerarbeiten.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schule am Kanstein
Lauensteinerweg 24
31020 Salzhemmendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Tischlerarbeiten im Zuge der Erneuerung der Fassade an einem Schulgebäude (Baujahr ca. 1976) im laufenden Betrieb. Die Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt in...”
Beschreibung der Beschaffung
Tischlerarbeiten im Zuge der Erneuerung der Fassade an einem Schulgebäude (Baujahr ca. 1976) im laufenden Betrieb. Die Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt in sieben Fassadenabschnitten. Umfang der Baumaßnahme: ca. 500 m Holz-Fußbodenschwellen entlang der neu errichteten Gebäudefassade.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 046-104665
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: LK – Tischlerarbeiten – Schule am Kanstein
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rinne Tischlerei und Glashandel GmbH
Postanschrift: Münchhausenring 18
Postort: Hess. Oldendorf
Postleitzahl: 31840
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 515294570📞
E-Mail: j.baule@rinne-tischlerei.de📧
Region: Hameln-Pyrmont🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 101-243779 (2019-05-23)