Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lohn- und Gehaltsabrechnung
F-ER-2260-05-18
Produkte/Dienstleistungen: Lohn- und Gehaltsabrechnung📦
Kurze Beschreibung: Lohn- und Gehaltsabrechnung mit diesbezüglicher steuerlicher Beratung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Steuerberatung📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main
Eine Anwesenheit des Bieters vor Ort in Frankfurt am Main ist...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main
Eine Anwesenheit des Bieters vor Ort in Frankfurt am Main ist nicht erforderlich. Die Leistungserfüllung…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Lohn- und Gehaltsabrechnung mit diesbezüglicher steuerlicher Beratung:
Erstellung der gesamten Lohn- und Gehaltsabrechnung für unterschiedliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Lohn- und Gehaltsabrechnung mit diesbezüglicher steuerlicher Beratung:
Erstellung der gesamten Lohn- und Gehaltsabrechnung für unterschiedliche Mitarbeitergruppen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Erstellung der Überweisungen für die Gehälter, Krankenkassen, Finanzamt, etc. Beratung bei Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen:
“Neben dem Vertrag wird auch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass – sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist –...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass – sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist – eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-19
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VYQ6J
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 015-031617 (2019-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 100 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main
Eine Anwesenheit des Bieters vor Ort in Frankfurt am Main ist...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main
Eine Anwesenheit des Bieters vor Ort in Frankfurt am Main ist nicht erforderlich. Die Leistungserfüllung...
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Beschreibung der Beschaffung:
“Lohn- und Gehaltsabrechnung mit diesbezüglicher steuerlicher Beratung:
Erstellung der gesamten Lohn- und Gehaltsabrechnung für unterschiedliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Lohn- und Gehaltsabrechnung mit diesbezüglicher steuerlicher Beratung:
Erstellung der gesamten Lohn- und Gehaltsabrechnung für unterschiedliche Mitarbeitergruppen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Erstellung der Überweisungen für die Gehälter, Krankenkassen, Finanzamt, etc. Beratung bei Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags einzusetzenden Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 015-031617
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG
Postanschrift: The Squaire/ Am Flughafen
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 100 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 100 💰
“Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswert lag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der...”
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswert lag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VYP9H
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 063-147468 (2019-03-27)