Los 1: Reinigungsmittel für Verpflegungseinrichtungen Los 2: Reinigungsmittel für Wohnen und Verwaltung

Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts

Das Studentenwerk München schreibt für die Betriebsstellen der Hochschulgastronomie, den Wohnheimen, sowie den Verwaltungsbereich die Reinigungsmittel neu aus. Der Rahmenvertrag wird für die Laufzeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2023 geschlossen. Die Leistung beinhaltet die Lieferung der Reinigungsmittel, die Bereitstellung und Anbringung erforderlicher Spender und Dosieranlagen, sowie die entsprechende Bereitstellung und Aktualisierung von Schulungsunterlagen und die Unterweisung zu Gefahrstoffen und Hygiene im Bereich der Hochschulgastronomie.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-04 Auftragsbekanntmachung
2019-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsmittel
Referenznummer: Verg_EU-048_19
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München schreibt für die Betriebsstellen der Hochschulgastronomie, den Wohnheimen, sowie den Verwaltungsbereich die Reinigungsmittel neu aus. Der Rahmenvertrag wird für die Laufzeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2023 geschlossen. Die Leistung beinhaltet die Lieferung der Reinigungsmittel, die Bereitstellung und Anbringung erforderlicher Spender und Dosieranlagen, sowie die entsprechende Bereitstellung und Aktualisierung von Schulungsunterlagen und die Unterweisung zu Gefahrstoffen und Hygiene im Bereich der Hochschulgastronomie.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89381961738 📞
Fax: +49 89381961714 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/182551 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-07 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 193-468325
ABl. S-Ausgabe: 193

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Reinigungsmittel für Verpflegungseinrichtungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Reinigungsmittel für Verpflegungseinrichtungen – näheres siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung Reinigungsmittel 1.0 .pdf / Preisverzeichnis.xlsx).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Reinigungsmittel für Wohnen und Verwaltung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Reinigungsmittel für Wohnen und Verwaltung – näheres siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung Reinigungsmittel 1.0.pdf / Preisverzeichnis.xlsx).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
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Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48VgV nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=182551
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
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Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48VgV nachgewiesen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
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Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48VgV nachgewiesen werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dienstleisterkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/182551 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 193-468325 (2019-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 246-605887
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 193-468325
ABl. S-Ausgabe: 246

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Reinigungsmittel für Verpflegungseinrichtungen.
Bezeichnung des Loses: Reinigugsmittel für Wohnen und Verwaltung
Kurze Beschreibung: Reinigungsmittel für Wohnen und Verwaltung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-16 📅
Name: Arndt GmbH & Co. KG
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
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Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Quelle: OJS 2019/S 246-605887 (2019-12-19)