Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eine Führungsquote von 30 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bietereigenklärung);
2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bietereigenerklärung);
3) Die Vertrags- und Schadenbearbeitung muss durch die risikokotragende Stelle erfolgen (Nachweis per Bietereigenerklärung);
4) Die Unternehmen müssen über eine ausreichende personelle Ausstattung jeweils für die Vertrags- und Schadenbearbeitung im Bauleistungsteil und Haftpflichtteil verfügen (Nachweis per Bietereigenerklärung und per Erklärung zur personellen Ausstattung):
— für die Vertragsbearbeitung:
.. im.3 Bauleistungsteil über einen verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
.. im Haftpflichtteil über einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
— für die Schadenbearbeitung:
.. im Bauleistungsteil über mindestens einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
.. im Haftpflicht- und Planungshaftpflichtteil über mindestens 2 weitere verantwortliche Mitarbeiter jeweils mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie jeweils einen Vertreter für diese 2 Mitarbeiter.
Mehrfachnennungen sind nicht zulässig.
5) Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Bauprojekten aus dem Eisenbahn-Infrastrukturbereich verfügen, an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist und die jeweils ein Bausummenvolumen inklusive der Kosten für Neben- und Planungsleistungen von mindestens 200 Mio. EUR netto zum Gegenstand hatten/haben. Nachweis durch mindestens 3 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs-/ Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung auch für Planungsleistungen) für Eisenbahninfrastrukturprojekte, die zwischen 2012 und 2018 beendet wurden (ohne ext. Maintanance/Nachhaftung) oder derzeit noch bestehen (Nachweis per „Erklärung Referenzen“).
6) Die Unternehmen müssen über Erfahrung mit der Bearbeitung von Planungshaftpflichtschäden > 250 TEUR als Führungs- oder Alleinversicherer verfügen und dies durch mindestens 3 Referenzen zu Schadenmeldungen aus den Jahren 2012-2018 nachweisen (Nachweis per „Erklärung Referenzen“).
7) Das Unternehmen muss in der Lage sein, ein Schadenreporting in Form einer xls-Datei zu erstellen, die zum Ende eines jeden Quartals und nach Anforderung innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an die DVA Deutsche-Verkehrs-Assekuranz zu übermitteln (Nachweis per Bietereigenerklärung).
— Für die Erklärungen sind die Vordrucke „Bietereigenklärung“, „Erklärung Referenzen“ und „Erklärung personelle Ausstattung“ zu nutzen. Sie stehen als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).