Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 111 – Bodenbelagsarbeiten; Vergabe-Nr. I/60.21/19/31-VOB
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 111 – Bodenbelagsarbeiten; Oberschule Hoyerswerda
I/60.21/19/32-VOB
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 111 –...”
Kurze Beschreibung
Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 111 – Bodenbelagsarbeiten; Vergabe-Nr. I/60.21/19/31-VOB
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten📦
Ort der Leistung: Bautzen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hoyerswerda, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in Hoyerswerda.
Das Vorhaben besteht aus 2 Teilobjekten:
1) Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes, einschließlich energetischer Sanierung;
2) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Neubau.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Bodenbelagsarbeiten im Bestandsgebäude. Hier wird der vorhandene Fußbodenaufbau weitergenutzt und schadhafte Bereiche ausgewechselt bzw. aufgearbeitet.
Leistungsumfang:
— ca. 2 700 m Untergrund reinigen, schleifen und spachteln,
— Schließen breiter Risse im Untergrund,
— ca. 2 700 m Verfestigung und Grundierung, Quarzsandeinstreuung, Reinigung vornehmen,
— ca. 2 500 lfm Randdämmstreifen einbringen,
— ca. 2 700 m Glasfaserarmierung/Renovierungsvlies einbauen,
— ca. 260 m MdF-Unterboden-System einbauen,
— ca. 220 m Textilbelag verlegen,
— ca. 2 400 m Bodenbelag Linoleum+Bahenware verlegen,
— Türzargen zum Bodenbelag abdichten,
— ca. 2 000 lfm Sockelleisten verarbeiten,
— Sauberlaufschutzmatte und Sauberlaufzone vorsehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-02 📅
Datum des Endes: 2020-03-27 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister bzw. der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (bei Sitz oder Wohnsitz in Deutschland gilt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben zur Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister bzw. der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (bei Sitz oder Wohnsitz in Deutschland gilt dabei: Soweit Eintragungspflicht in die Handwerksrolle besteht, ist eine Kopie der Handwerksrolle vorzulegen. Besteht keine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle, ist ein Handelsregisterauszug einzureichen.)
Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot,
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen., Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal. Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-30
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-30
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Hoyerswerda,
Neues Rathaus,
S.-G.-Frentzel-Str. 1,
02977 Hoyerswerda,
Zimmer 2.07”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem Verfahren entsprechend § 14 EU VOB/A nicht vorgesehen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 148-363288 (2019-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: S. -G. -Frentzel-Str. 1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 111 –...”
Kurze Beschreibung
Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 111 – Bodenbelagsarbeiten; Vergabe-Nr. I/60.21/19/32-VOB.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hoyerswerda
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in Hoyerswerda.
Das Vorhaben besteht aus 2 Teilobjekten:
1) Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes, einschließlich energetischer Sanierung;
2) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Neubau.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Bodenbelagsarbeiten im Bestandsgebäude. Hier wird der vorhandene Fußbodenaufbau weitergenutzt und schadhafte Bereiche ausgewechselt bzw. aufgearbeitet.
Leistungsumfang:
— ca. 2 700 m Untergrund reinigen, schleifen und spachteln; Schließen breiter Risse im Untergrund,
— ca. 2 700 m Verfestigung und Grundierung, Quarzsandeinstreuung, Reinigung vornehmen,
— ca. 2 500 lfm Randdämmstreifen einbringen,
— ca. 2 700 m Glasfaserarmierung/Renovierungsvlies einbauen,
— ca. 260 m MdF-Unterboden-System einbauen,
— ca. 220 m Textilbelag verlegen,
— ca. 2 400 m Bodenbelag Linoleum + Bahenware verlegen; Türzargen zum Bodenbelag abdichten,
— ca. 2 000 lfm Sockelleisten verarbeiten; Sauberlaufschutzmatte und Sauberlaufzone vorsehen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 148-363288
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: I/60.21/19/32-VOB
Titel: Los 111 – Bodenbelagsarbeiten; Oberschule Hoyerswerda
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Raumtex – Textiles Wohnen GmbH
Postanschrift: Franz-Mehring-Straße 18
Postort: Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 363438262📞
E-Mail: raumtex-gmbh@gmx.de📧
Fax: +49 3634602262 📠
Region: Sömmerda🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 215-526752 (2019-11-04)