Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 130.3 – Photovoltaik-Anlage; Vergabe-Nr. I/60.21/19/04-VOB
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 130.3 – Photovoltaik-Anlage Oberschule
I/60.21/19/04-VOB
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 130.3 –...”
Kurze Beschreibung
Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 130.3 – Photovoltaik-Anlage; Vergabe-Nr. I/60.21/19/04-VOB
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen📦
Ort der Leistung: Bautzen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hoyerswerda
DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügige Oberschule auf dem Gelände des ehemaligenKonrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügige Oberschule auf dem Gelände des ehemaligenKonrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in Hoyerswerda.
Das Vorhaben besteht aus 2 Teilobjekten:
1) Sanierung und Umbau des Bestandsgebäude, einschließlich energetischer Sanierung;
2) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Neubau.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage < 100 kW auf dem Dach (Flachdach mit Attika) des Erweiterungsneubaus.
LEISTUNGSUMFANG: 1 St. PV-Anlage, Modulfläche gesamt ca. 500 qm, auf Flachdach des Neubaus, aufgeständerte Montage auf Bitumendachbahn, Aufständerungswinkel 15 grd, mit Leitungsnetz und Wechselrichtern
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-03 📅
Datum des Endes: 2019-08-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 032-069104
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Hoyerswerda
Neues Rathaus
S.-G.-Frentzel-Str. 1
02977 Hoyerswerda
Zimmer 2.07”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem Verfahren entsprechend § 14 EU VOB/A nicht vorgesehen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammereinzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammereinzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 027-059127 (2019-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 130.3 –...”
Kurze Beschreibung
Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 130.3 – Photovoltaik-Anlage; Vergabe-Nr. I/60.21/19/04-VOB.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-Hoyerswerda, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügige Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügige Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in Hoyerswerda.
Das Vorhaben besteht aus 2 Teilobjekten:
1) Sanierung und Umbau des Bestandsgebäude, einschließlich energetischer Sanierung;
2) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Neubau.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage < 100 kW auf dem Dach(Flachdach mit Attika) des Erweiterungsneubaus.
Leistungsumfang: 1 St. PV-Anlage, Modulfläche gesamt ca. 500 qm, auf Flachdach des Neubaus, aufgeständerte Montage auf Bitumendachbahn, Aufständerungswinkel 15 grd, mit Leitungsnetz und Wechselrichtern.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 027-059127
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: I/60.21/19/04-VOB
Titel: Los 130.3 – Photovoltaik-Anlage Oberschule
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gexx aeroSol GmbH
Postanschrift: Schmiedestraße 2A
Postort: Wildau
Postleitzahl: 15745
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 33755226525📞
E-Mail: info@gexx-aerosol.com📧
Fax: +49 33755226251 📠
Region: Dahme-Spreewald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat.
§ 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2019/S 077-182588 (2019-04-16)