Los 2 (Beteiligung) an der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „Neubau ESTW Köln Hbf“ für den Bauherrn DB Netz AG sowie für alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts von der DB Netz AG beauftragten Unternehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-10.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG
Postanschrift: 61348
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Jens Passarge, Marienbader Platz 1, 61348 Bad Homburg”
Telefon: +49 16097463651📞
E-Mail: jens.passarge@dva.db.de📧
Fax: +49 30217364-9819 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: www.dbnetze.com🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67281268🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E67281268🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 2 (Beteiligung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „Neubau ESTW Köln Hbf“
TVK/BB/2049/Los 2”
Titel
Los 2 (Beteiligung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „Neubau ESTW Köln Hbf“
TVK/BB/2049/Los 2
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Produkte/Dienstleistungen: Bauwesenversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Los 2 (Beteiligung) an der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „Neubau ESTW Köln Hbf“...”
Kurze Beschreibung
Los 2 (Beteiligung) an der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „Neubau ESTW Köln Hbf“ für den Bauherrn DB Netz AG sowie für alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts von der DB Netz AG beauftragten Unternehmen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Los 1 des Auftrags ist aus technischen Gründen separat bekannt gemacht (https://www.subreport.de/E35252934).
Für den Fall, dass für ein Los keine o. nur...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Los 1 des Auftrags ist aus technischen Gründen separat bekannt gemacht (https://www.subreport.de/E35252934).
Für den Fall, dass für ein Los keine o. nur unwirtschaftliche Angebote abgegeben werden, ist der Auftraggeber zur Sicherstellung der Gesamtversorgung berechtigt, die Vergabe insgesamt einzustellen u. ggfs. ein neues Vergabeverfahren ggfs. unter Zusammenfassung der beiden Lose durchzuführen.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 (Vertragsführung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „ESTW linke Rheinseite Bonn...”
Titel
Los 1 (Vertragsführung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „ESTW linke Rheinseite Bonn – Köln, 1. Baustufe“
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Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauwesenversicherungen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren...”
Beschreibung der Beschaffung
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren genutzten Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn beide Lose zu einem Auftrag gehören. Informationen zu Los 2 (Beteiligung) enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 1 siehe: https://www.subreport.de/E35252934.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-31 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die Vertragsdauer entspricht der Projektlaufzeit (Bauzeit). Die Laufzeitangaben sind nur vorläufig. Eine...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die Vertragsdauer entspricht der Projektlaufzeit (Bauzeit). Die Laufzeitangaben sind nur vorläufig. Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z. B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrages mitversichert.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 2 (Beteiligung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „Neubau ESTW Köln Hbf“” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Hinweis: Aus techn. Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren genutzten...”
Beschreibung der Beschaffung
Hinweis: Aus techn. Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren genutzten Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn beide Lose zu einem Auftrag gehören. Informationen zu Los 2 (Beteiligung) enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 1 siehe: https://www.subreport.de/E35252934.
Gegenstand der Vergabe hier ist Los 2 (Beteiligung) an der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „Neubau ESTW Köln Hbf“.
Das Projekt ESTW Köln Hbf wird in 2 Inbetriebnahmestufen realisiert: In der 1. der S-Bahnbereich,in der 2. der F-Bahnbereich. Der S-Bahnbereich IBN-Stufe 1 umfasst die Erneuerung des Spurplanstellwerks Kf(s) Bahnhof Köln Hbf. Das Stellwerk Kf(s) grenzt an die Betriebsstellen Köln-Mülheim, Köln-Kalk, Köln Nippes, Köln Ehrenfeld und das Stellwerk Kf für die Fernbahn von Köln Hbf an. Zu den Strecken der S-Bahn gehören die VzG-Strecken „Köln Hbf – Köln-Worringen“, „Posthof – Köln Steinstr A“, „Köln Hansaring – Düren“ und „Köln Hbf (S-Bahn) – Duisburg Hbf“. Der Stellbereich des künft. ESTW Köln Hbf 1.IBN liegt an der zweigl. S-Bahn-/ Personenzugstrecke Köln – Worringen u. Köln – Duisburg und den zum Teil parallel verlaufenden Fernbahnstrecken 2600, 2610, 2630, 2633 und 2639. Weitere Strecken stellen die Verb. nach Köln-Kalk und Köln-Ehrenfeld dar. Im Bereich des ESTW-Köln Hbf 1.IBN werden die Signalanlagen grds. erneuert. Einige Signalstandorte bleiben unverändert am gl. Standort wie das Bestandssignal. An diesen Signalanl. werden nur die vorh. Signale erneuert. Insges. werden an und auf Brücken- bzw. Ingenieurbauwerken 28 Sondergründungskonstruktionen notw. Der S-Bahnbereich wird als 1. Bauph. i.R. des ESTW Köln Hbf vorgezogen. Der F-Bahnbereich Inbetriebnahmestufe 2 umfasst d. Erneuerung des Spurplanstellw. Kf(s) Köln Hbf aus d. Jahr 1974. Mit d. 2. IBN-Stufe w. eine 2. Unterzentrale in Betrieb genommen, die die Fernbahn steuert. Im Rahmen d.Proj. ESTW Köln Hbf 2.IBN-Stufe werden alle Signalanl. auf den neuesten St.d.Techn.gebracht. Alle bestehenden Anl. sind i. diesem Zusammenh. durch neue Signalanl. zu ersetzen. I.R.d. Planunug werden untersch. Gründungsmglkt. behandelt.Bestehende Signalanl. können auch weiter benutzt werden. Die Investitionssumme für dieses Proj. mit einer derz. geplanten Bauzeit bis 2025 wird mit ca. 159 Mio. EUR veranschlagt. Entsprechend ist die vorl. Laufzeit des Versicherungsvertrags ebenfalls bis zum 31.12.2025 (bis zum Projektende zuzüglich Extended Maintenance und Nachhaftung – siehe unten) geplant. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Zuschlagserteilung vsl. ab Aug. 2019 (ggfs. später) im Anschluss an eine derz. bestehende Vorlaufdeckung.
Da es sich um eine Projektversicherung handelt, entspricht die Vertragsdauer der vsl./geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die geplante Bauzeit hinaus z. B. bei Verzög. im Planungs- und Bauablauf ist nach den Bedingungen des Vertrages mitversichert.
In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall 20 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von 10 000 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens 10 000 EUR. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für Los 2:
1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Bietereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für Los 2:
1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Bietereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eine Beteiligungsquote von mindestens 5 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bietereigenklärung);
3) Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherung / Haftpflichtversicherung/Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes(VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen. Nachweis per Bietereigenerklärung.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Die Laufzeit des ausgeschriebenen Versicherungsvertrags geht über den derzeit vorgesehenen Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU hinaus. Der Auftraggeber geht davon aus, dass – vorbehaltlich etwaiger Verträge und Übergangsregelungen – Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz in UK voraussichtlich nicht mehr dem europäischen Versicherungsaufsichtssystem unterliegen und als Drittstaaten gelten werden. Deshalb müssen Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz in UK darlegen, dass und welche Maßnahmen zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen aus dem Versicherungsvertrag (insbesondere Schadenzahlungen) über den Zeitpunkt des Brexit hinaus und zur Sicherstellung des Marktzugangs in die EU (Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb) nach einem Brexit ergriffen werden. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor;
4) Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bietereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
— Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag im Original vorzulegen.
— Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bietereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bietereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bietereigenerklärung).
2) Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bietereigenerklärung).
2) Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen (Nachweis per Bietereigenerklärung).
— Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bietereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Die geforderte Erklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Prämie wird gemäß Zahlungsplan für die vorläufige Vertragslaufzeit in jährlichen Teilbeträgen jeweils zum 1.7. erhoben.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-12
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
“1) Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung...”
1) Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Hierfür kann das zur Verfügung gestellte Muster oder eine eigene Vertraulichkeitserklärung, die im Wesentlichen vergleichbare Regelungen enthält, verwendet werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
2) Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3) Im Rahmen der Bietereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipienverbindlich für sie festlegt, einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
4) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag für dieses Los ist mit allen geforderten rechtsverbindlich unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bietereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, ggfs. Bietergemeinschaftserklärung) vollständig und ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS" in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
5) Alle unter den Abschnitten III.1.2 und III.1.3 sowie VI.3 geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
6) Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Antworten werden auf der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt.
Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
7) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
8) Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 134-330580 (2019-07-10)