Los 213 – Tischlerarbeiten Innen – Objekttüren; Oberschule Hoyerswerda

Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen

Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 213 – Tischlerarbeiten Innen – Objekttüren; Vergabe-Nr. I/60.21/19/18-VOB.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-11 Auftragsbekanntmachung
2019-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: I/60.21/19/18-VOB
Kurze Beschreibung:
Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 213 – Tischlerarbeiten Innen – Objekttüren; Vergabe-Nr. I/60.21/19/18-VOB.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bautzen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Postleitzahl: 02977
Postort: Hoyerswerda
Kontakt
Internetadresse: http://www.hoyerswerda.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de 📧
Telefon: +49 3571456549 📞
Fax: +49 357145786549 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2076074/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-16 📅
Datum des Beginns: 2019-07-22 📅
Datum des Endes: 2020-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 075-176937
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 240-547289
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Aufmaß/Vorbereitung: ab 22.7.2019 Bauzeit: 30.9. bis 27.3.2020

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in Hoyerswerda.
Das Vorhaben besteht aus 2 Teilobjekten:
1) Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes, einschließlich energetischer Sanierung;
2) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Neubau.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und der Einbau von Objektinnentüren, 1- und mehrteilig in den Erweiterungsneubau.
Leistungsumfang: ca. 64 St. Innentüren; ca. 44 m WC-Trennwände
Zusätzliche Informationen:
Aufmaß/Vorbereitung: ab 22.7.2019
Bauzeit: 30.9. bis 27.3.2020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hoyerswerda
DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf Gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot,
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— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen., Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus
S.-G.-Frentzel-Str. 1
02977 Hoyerswerda
Zimmer 2.07
Zusätzliche Informationen:
Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem Verfahren entsprechend § 14 EU VOB/A nicht vorgesehen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.hoyerswerda.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2076074/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 075-176937 (2019-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 116-284037
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 075-176937
ABl. S-Ausgabe: 116

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad- Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in Hoyerswerda. Das Vorhaben besteht aus 2 Teilobjekten:
Leistungsumfang: ca. 64 St. Innentüren; ca. 44 m WC-Trennwände.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-13 📅
Name: S. Richter GmbH
Postanschrift: Elstergrund 23
Postort: Elsterheide
Postleitzahl: 02979
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 357142460 📞
E-Mail: info@s-richter-gmbh.de 📧
Land: Bautzen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit:
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Quelle: OJS 2019/S 116-284037 (2019-06-17)