Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 214 – Tischlerarbeiten Innen – Brandschutztüren; Vergabe-Nr. I/60.21/19/17-VOB.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 214 – Tischlerarbeiten Innen – Brandschutztüren
I/60.21/19/17-VOB
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 214 –...”
Kurze Beschreibung
Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Zusegymnasiums zur Oberschule mit Ergänzungsbauten; Konrad-Zuse-Straße 7, 02977 Hoyerswerda; Los 214 – Tischlerarbeiten Innen – Brandschutztüren; Vergabe-Nr. I/60.21/19/17-VOB.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen📦
Ort der Leistung: Bautzen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hoyerswerda, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad-Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in Hoyerswerda.
Das Vorhaben besteht aus 2 Teilobjekten:
1) Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes, einschließlich energetischer Sanierung;
2) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Neubau.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der Elemente Aluminium-Türen in den Flur- und Raumbereichen, Verglasungselemente in den Wandbereichen sowie als raumteilende Konstruktionen in den Erweiterungsneubau.
Leistungsumfang: ca. 6 St. T30-Element bis 3,01 m/3,50 m; 3 St. T30/T90-Türen 2 flüg.; 8 St. Alu-Glas-Elemente bis 3,69 m/3,37 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-22 📅
Datum des Endes: 2019-12-22 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Aufmaß/Vorbereitung: ab 22.7.2019
Bauzeit: 30.09. bis 22.12.2019
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich: siehe Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben/Erklärungen gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen/einzureichen: Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung; Nachweis der Rechts- und Gesellschaftsform mit entsprechendem Auszug aus dem Handelsregister; Angaben nach § 6 a Abs. 2 Nr. 1 bis 9 VOB/A, insbesondere die Vorlage von aussagekräftigen Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen; Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung; gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse (Hinweis: Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 240-547289
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-02
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-02
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus
S.-G.-Frentzel-Str. 1
02977 Hoyerswerda
Zimmer 2.07”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem Verfahren entsprechend § 14 EU VOB/A nicht vorgesehen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 073-171691 (2019-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hoyerswerda
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad- Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in Hoyerswerda....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hoyerswerda errichtet eine 3-zügigen Oberschule auf dem Gelände des ehemaligen Konrad- Zuse-Gymnasiums in der Konrad-Zuse-Straße 7 in Hoyerswerda. Das Vorhaben besteht aus 2 Teilobjekten:
1) Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes, einschließlich energetischer Sanierung;
2) Errichtung eines Erweiterungsbaus als Neubau.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der Elemente Aluminium-Türen in den Flur-und Raumbereichen, Verglasungselemente in den Wandbereichen sowie als raumteilende Konstruktionen in den Erweiterungsneubau.
Leistungsumfang: ca. 6 St. T30-Element bis 3,01 m/3,50 m; 3 St. T30/T90-Türen 2 flüg.; 8 St. Alu-Glas-Elemente bis 3,69 m/3,37 m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 073-171691
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: I/60.21/19/17-VOB
Titel: Los 214 - Tischlerarbeiten Innen – Brandschutztüren
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Buckenauer Elektromechanik und Metallbau GmbH
Postanschrift: A.-Bebel-Str. 2
Postort: Hoyerswerda
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3571404150📞
E-Mail: info@buckenauer-gmbh.de📧
Fax: +49 3571404149 📠
Region: Bautzen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 116-284049 (2019-06-17)