Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse und erstreckt sich über ca. 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H). Diese Ausschreibung beinhaltet Gerüstbauarbeiten für Fassadenarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 29, Fassadengerüst
19-B-Ver-0147
Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse und erstreckt sich über ca. 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H)....”
Kurze Beschreibung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse und erstreckt sich über ca. 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H). Diese Ausschreibung beinhaltet Gerüstbauarbeiten für Fassadenarbeiten.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse und erstreckt sich über ca. 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H)....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse und erstreckt sich über ca. 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H). Diese Ausschreibung beinhaltet Gerüstbauarbeiten für Fassadenarbeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung.
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung.
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung.
5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/ Mitteilung der PQL/ ULV Nummer – siehe Formular Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2018, 2017, 2016 - siehe Formular Eignung.
Bedingungen für die Teilnahme
“Im Mittel der Geschäftsjahre 2018, 2017, 2016 ein Jahresumsatz von mindestens: 540 000,00 EUR.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2018, 2017, 2016 - siehe Formular Eignung.
Es sollen 3 Referenzen benannt werden, die nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2018, 2017, 2016 - siehe Formular Eignung.
Es sollen 3 Referenzen benannt werden, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als drei Referenzen eingereicht werden - siehe Formular Eignung.
Der Projektleiter/die Projektleiterin soll benannt, seine/ihre Berufserfahrung angegeben sowie sein/ihr Lebenslauf eingereicht werden - siehe Formular Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Im Mittel der Jahre 2018, 2017, 2016 mindestens: 5 Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter.
Der Projektleiter/ die Projektleiterin muss über Kenntnisse der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Im Mittel der Jahre 2018, 2017, 2016 mindestens: 5 Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter.
Der Projektleiter/ die Projektleiterin muss über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-03
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-03
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlineinzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht...”
Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlineinzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen. Die Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://nx3433.your-next.cloud/s/N7GpzXYwdtrW4cf
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 3020003740📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Diese Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof. Das Gebäude hat die Abmessungen...”
Kurze Beschreibung
Diese Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof. Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 251471.66 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof
Beschreibung der Beschaffung:
“Diese Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof. Das Gebäude hat die Abmessungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Diese Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof. Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 147-360936
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 33000-027_33000-045-331.19
Los-Identifikationsnummer: 29
Titel: Fassadengerüst
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B+P Gerüstbau GmbH
Postort: Wandlitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Barnim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 251471.66 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 216-529100 (2019-11-05)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 29 Fassadengerüst
Kurze Beschreibung:
“Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West amFlughafen Tempelhof.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 251471.66 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung:
“Nachtragsangebot 6: Die Anpassungen bzw. Gerüstabfangungen sind notwendig aufgrund diverser TGA Leistungen wie Tiefbauarbeiten für Mittelspannungsleistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Nachtragsangebot 6: Die Anpassungen bzw. Gerüstabfangungen sind notwendig aufgrund diverser TGA Leistungen wie Tiefbauarbeiten für Mittelspannungsleistungen und Löschleitungen. Die Umbauung der Fluchttreppe ist notwendig aufgrund des zwingenden Erhalts der Fluchttreppe aus Gründen des Denkmalschutzes, um aber dennoch Fassadenarbeiten angrenzend im Bereich Achse A1/AC-AE nicht zu behindern.
Nachtragsangebot 07: Im Zuge der Vogelvergrämungsmaßnahmen wurde entschieden den TGA-Schacht im EG mithilfe einer Plane zu verschließen. Die derzeitig sich in der Fahrzeughal-le befindlichen Tauben können aufgrund dessen nicht mehr über den Schacht in weitere Ebenen gelangen. So soll der Bewegungsraum der Tauben im Gebäude stark eingeschränkt werden.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Sowohl die zusätzliche Gerüstabfangung, sowie die zusätzliche Umbauung des Fluchttreppenhauses, als auch die Erstellung einer Vogelvergrämungsmaßnahme sind...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Sowohl die zusätzliche Gerüstabfangung, sowie die zusätzliche Umbauung des Fluchttreppenhauses, als auch die Erstellung einer Vogelvergrämungsmaßnahme sind Leistungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehbar waren. Sie resultieren im Falle der Gerüstabfangung und der Umbauung aufgrund von Entscheidungen, die resultierend aus dem immer komplizierter werdenden Bauablauf und durch neue Entwicklungen im Baufortschritt getroffen werden mussten. Die Vogelvergrämungsmaßnahmen sind zwingend erforderlich damit die Baustelle weiterhin betrieben werden kann. Beide Leistungen sind also zwingend erforderlich für den weiteren zügigen Baufortschritt. Ein Einarbeiten eines weiteren Unternehmens in diese Thematik ist mit enormen Mehraufwand und erheblichen Mehrkosten verbunden. Die Einarbeitung würde den Terminplan der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern und so zu weiteren Folgekosten führen. Es ist notwendig, dass die beauftragte Fa. B + P ihre intern abgestimmten Abläufe einbringt. Eine weitere Firma würde unter diesen Umständen für weitere Schnittstellen sorgen, die die Termine zur Fertigstellung gefährden könnten. Weiterhin ist es nach Erfahrung der AG unwahrscheinlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Angebot für eine so geringe Leistung und innerhalb des knappen zeitlichen Vorlaufs eingeht. Der AN wurde innerhalb eines Vergabeverfahrens gebunden. Die Preise entsprechen dem Markt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 216-529100
Auftragsvergabe
Titel: Fassadengerüst Nachtrag 4
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-02 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 18015.13 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tower Los 29 Gerüstbau - NT 05 Zusätzliche Gerüstbauarbeiten
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 296259.34 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“NA08: Für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Raumes 040 (Dieselaggregat) ist, anders
als die Planung angibt, ein Brandschutzputz an der Decke...”
Beschreibung der Beschaffung
NA08: Für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Raumes 040 (Dieselaggregat) ist, anders
als die Planung angibt, ein Brandschutzputz an der Decke vorgesehen. Aufgrund der Höhe
des Raumes muss ein Gerüst gestellt und aufgebaut werden.
NA09: Es kam zu notwendigen Änderungen im Bauablauf, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegung des TGA-Schachtes
hatten. Daher ist es notwendig, zwischenzeitlich ein Raumgerüst in den TGA-Schacht
zu montieren, um Leistungen der TGA Firmen weiter voranbringen zu können.
NA10: Im Zuge des Baufortschritts haben sich notwendige statische Anpassungen ergeben,
wodurch Rohbauarbeiten ausgeführt werden mussten, die zuvor nicht ersichtlich waren. Zum
einen betrifft das die Verstärkungsmaßnahme der Podestfläche im Haupttreppenhaus Ebene
5, wofür die Stellung einer Arbeitsbühne erforderlich wurde. Zum anderen sind im Zuge der
Montagearbeiten „Windverband Fahrzeughalle als vorbereitende Leistung Abbruchmaßnahmen
sowie nachfolgende Mauerwerksarbeiten nötig geworden.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die o.g. Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht ersichtlich und sind
erst durch Änderungen im Bauablauf und durch notwendige...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die o.g. Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht ersichtlich und sind
erst durch Änderungen im Bauablauf und durch notwendige Umplanungen erforderlich geworden.
Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten (Vorbereitung Ausschreibung)
und Zeitverzüge (ruhende Arbeiten der Folgegewerke) entstehen. Allein eine Neuausschreibung
würde einen weiteren mind. 1- monatigen Zeitverzug bedeuten. Bei Ansetzen
monatlichen Verzugskosten ist mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen, die die
Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde. Mehrkosten durch Bauzeitverlängerung
der Folgegewerke wären ebenfalls nicht auszuschließen.
- Zudem wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise,
auch aufgrund der anhaltenden Materialpreissteigerungen und teilweise andauernden Lieferengpässe,
deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_045-331.19 MZB 022.22
Titel: VE 29, Gerüstbau / hier NT 05: Zusätzliche Gerüstbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-20 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B+P Gerütsbau GmbH
Postanschrift: Indurstriestraße 4
Postleitzahl: 16348
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13573.04 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 017-039922 (2022-01-20)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-10-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 302000374000📞
Fax: +49 302000374505 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Tower Los 29, Fassadengerüst, NT 06: Standzeitverlängerung Fassadengerüst inkl. Wetterschutzdach
19-B-Ver-0147”
Kurze Beschreibung:
“Diese Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West am
Flughafen Tempelhof. Das Gebäude hat die Abmessungen...”
Kurze Beschreibung
Diese Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West am
Flughafen Tempelhof. Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 309832.38 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung: Standzeitverlängerung des Fassadengerüstes inkl. Wetterschutzdach
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Da es sich in diesem Nachtrag bei einer Vielzahl der LV-Positionen um Standzeitverlängerung der bereits durch die Firma ausgeführten (Miet-)Leistungen...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Da es sich in diesem Nachtrag bei einer Vielzahl der LV-Positionen um Standzeitverlängerung der bereits durch die Firma ausgeführten (Miet-)Leistungen handelt, können diese
Leistungen nicht durch ein anderes Gewerk ausgeführt werden.
Bei einer Neuausschreibung würden erhebliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung würde einen weiteren mind. zwei monatigen Zeitverzug
bedeuten. Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten würde dies eine Kostenerhöhung bedeuten, die bei Weitem die aktuelle Nachtragssumme überschreiten würde. Des Weiteren
würden Kosten für die Montage und Aufbaupositionen, sowie Werk- und Montageplanung
als auch Kosten für die Standsicherheitsnachweise zusätzlich und erneut anfallen. Neben
dem Zeitverlust für die Neuausschreibung entsteht zusätzlich ein zeitlicher Verzug durch
den Abbau und den erneuten Aufbau der Gerüste/des Aufzuges von mind. 2-4 Wochen.
In dieser Zeit müssten alle am Standort tätigen Gewerke ruhen. Die erzwungene Unterbrechung könnte auch zu Mehrkosten bei diesen Gewerken führen, die Koordinierung der Arbeiten würde erschwert.
Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma B+P liegen könnten.
Aufgrund der anhaltenden Materialpreissteigerungen und teilweise andauernden
Lieferengpässe ist davon auszugehen, dass die Angebotspreise bei einer Neuausschreibung weit höher ausfallen.
Aus den vorgenannten Gründen soll der vorliegende Nachtrag erteilt werden, statt diese
Leistungen erneut auszuschreiben.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33000-027_33000-045 MZB 550.22
Titel:
“VE 29, Gerüstbau / hier NT 06: Standzeitverlängerung Fassadengerüst inkl. Wetterschutzdach”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-26 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Industriestraße 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 309832.38 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 59683.22 💰
“Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag...”
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 210-600313 (2022-10-26)