Los 29, Fassadengerüst

Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH

Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse und erstreckt sich über ca. 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H). Diese Ausschreibung beinhaltet Gerüstbauarbeiten für Fassadenarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-29 Auftragsbekanntmachung
2019-11-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-07-02 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2022-01-20 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2022-10-26 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gerüstarbeiten
Referenznummer: 19-B-Ver-0147
Kurze Beschreibung:
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse und erstreckt sich über ca. 70 m x 13 m x 30 m (L x B x H). Diese Ausschreibung beinhaltet Gerüstbauarbeiten für Fassadenarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gerüstarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabe@tempelhof-projekt.de 📧
Telefon: +49 30200037400 📞
Fax: +49 30200037499 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/117501 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-01 📅
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 147-360936
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung.
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eignung.
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung.
5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/ Mitteilung der PQL/ ULV Nummer – siehe Formular Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2018, 2017, 2016 - siehe Formular Eignung.
Mindeststandards:
Im Mittel der Geschäftsjahre 2018, 2017, 2016 ein Jahresumsatz von mindestens: 540 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2018, 2017, 2016 - siehe Formular Eignung.
Es sollen 3 Referenzen benannt werden, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als drei Referenzen eingereicht werden - siehe Formular Eignung.
Der Projektleiter/die Projektleiterin soll benannt, seine/ihre Berufserfahrung angegeben sowie sein/ihr Lebenslauf eingereicht werden - siehe Formular Eignung.
Mindeststandards:
Im Mittel der Jahre 2018, 2017, 2016 mindestens: 5 Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter.
Der Projektleiter/ die Projektleiterin muss über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/117501 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlineinzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen. Die Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://nx3433.your-next.cloud/s/N7GpzXYwdtrW4cf
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 147-360936 (2019-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof. Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Gesamtwert des Auftrags: 251471.66 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3020003740 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 216-529100
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 147-360936
ABl. S-Ausgabe: 216

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-02 📅
Name: B+P Gerüstbau GmbH
Postort: Wandlitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Barnim 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 251471.66 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2019/S 216-529100 (2019-11-05)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West amFlughafen Tempelhof.
Gesamtwert des Auftrags: 251471.66 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.thf-berlin.de 🌏
E-Mail: vergabe@thf-berlin.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 129-341503
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 216-529100
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nachtragsangebot 6: Die Anpassungen bzw. Gerüstabfangungen sind notwendig aufgrund diverser TGA Leistungen wie Tiefbauarbeiten für Mittelspannungsleistungen und Löschleitungen. Die Umbauung der Fluchttreppe ist notwendig aufgrund des zwingenden Erhalts der Fluchttreppe aus Gründen des Denkmalschutzes, um aber dennoch Fassadenarbeiten angrenzend im Bereich Achse A1/AC-AE nicht zu behindern.
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Nachtragsangebot 07: Im Zuge der Vogelvergrämungsmaßnahmen wurde entschieden den TGA-Schacht im EG mithilfe einer Plane zu verschließen. Die derzeitig sich in der Fahrzeughal-le befindlichen Tauben können aufgrund dessen nicht mehr über den Schacht in weitere Ebenen gelangen. So soll der Bewegungsraum der Tauben im Gebäude stark eingeschränkt werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-02 📅
Gesamtwert des Auftrags: 18015.13 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.thf-berlin.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
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1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Quelle: OJS 2021/S 129-341503 (2021-07-02)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 296259.34 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 017-039922
ABl. S-Ausgabe: 17

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
NA08: Für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Raumes 040 (Dieselaggregat) ist, anders
als die Planung angibt, ein Brandschutzputz an der Decke vorgesehen. Aufgrund der Höhe
des Raumes muss ein Gerüst gestellt und aufgebaut werden.
NA09: Es kam zu notwendigen Änderungen im Bauablauf, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegung des TGA-Schachtes
hatten. Daher ist es notwendig, zwischenzeitlich ein Raumgerüst in den TGA-Schacht
zu montieren, um Leistungen der TGA Firmen weiter voranbringen zu können.
NA10: Im Zuge des Baufortschritts haben sich notwendige statische Anpassungen ergeben,
wodurch Rohbauarbeiten ausgeführt werden mussten, die zuvor nicht ersichtlich waren. Zum
einen betrifft das die Verstärkungsmaßnahme der Podestfläche im Haupttreppenhaus Ebene
5, wofür die Stellung einer Arbeitsbühne erforderlich wurde. Zum anderen sind im Zuge der
Montagearbeiten „Windverband Fahrzeughalle als vorbereitende Leistung Abbruchmaßnahmen
sowie nachfolgende Mauerwerksarbeiten nötig geworden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-20 📅
Name: B+P Gerütsbau GmbH
Postanschrift: Indurstriestraße 4
Postleitzahl: 16348
Gesamtwert des Auftrags: 13573.04 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2022/S 017-039922 (2022-01-20)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West am Flughafen Tempelhof. Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Gesamtwert des Auftrags: 309832.38 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 302000374000 📞
Fax: +49 302000374505 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 210-600313
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung beinhaltet die Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Fassade des Kopfbau West am
Flughafen Tempelhof. Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Standzeitverlängerung des Fassadengerüstes inkl. Wetterschutzdach
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-26 📅
Postanschrift: Industriestraße 4
Gesamtwert des Auftrags: 59683.22 EUR 💰
Quelle: OJS 2022/S 210-600313 (2022-10-26)