Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 29 RS Lieferung von Klassen- und Verwaltungsmöbeln
25_LAH_01-2019-0021
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Kurze Beschreibung: Sanierung Schulstandort Eisfeld – Lieferung von Klassen- und Verwaltungsmöbeln.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel und -geräte📦
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Hildburghausen
Kirchplatz 6
98673 Eisfeld
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Klassen- und Verwaltungsmöbeln.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-18 📅
Datum des Endes: 2019-12-06 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 138 Abs. 2 S. 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kaldendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrag setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabebeauftragter des Landkreises Hildburghausen
Postanschrift: Wiesenstraße 18
Postort: Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3685445149📞
E-Mail: hennlein@lrahbn.thueringen.de📧
Fax: +49 3685445501 📠
URL: www.landkreis-Hildburghausen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 077-182770 (2019-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: major@lrahbn.thueringen.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 83 088 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Hildburghausen
Kirchplatz 6
98673 Eisfeld
+
Weihbach 10
98673 Eislfed
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 077-182770
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Los 29 RS Lieferung von Klassen- und Verwaltungsmöbeln
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schützenstr. 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-5360650📞
E-Mail: ausschreibung@vs-moebel.de📧
Fax: +49 30-53606520 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.vs.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 83 088 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 138 Abs. 2 S. 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kaldendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrag setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 222-544249 (2019-11-14)